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Autovermietung bzw. Mietwagenunternehmen oder Autoleasingfirmen werden Unternehmen genannt, die gegen Gebühren LKW oder PKW vermieten. Besonders bekannt ist die Autovermietung im PKW-Bereich. Die Autovermietung hat zum Ziel, dass ein Kraftfahrer ein Fahrzeug anmietet, um mit diesem selbst fahren zu können. Bei einem Mietwagen nach dem PBefG wird ein Fahrzeug angemietet, wobei ein Fahrpreis für eine festgelegte Fahrstrecke (ähnlich dem Taxi) meist vor Antritt der Fahrt ausgehandelt wird.

Inhaltlich ist der Begriff Autovermietung und der Begriff Mietwagen nicht gleichzusetzen, da der Mietwagen dem Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 4 PBefG) unterliegt und eine Form des Gelegenheitsverkehrs ist.

Die bundesrechtlich maßgebliche Regelung für Autovermietung lautet: Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger vom 21. Juli 1969 (BGBl I S. 875).

Größte Unternehmen in Deutschland sind: Hertz, Sixt, Europcar, Avis und Budget.


Personenkraftwagen werden u. a. an Urlauber vermietet, die nicht die gesamte Reiseroute mit dem PKW zurücklegen möchten. Zu den wichtigsten Standorten gehören deshalb Bahnhöfe und Flughäfen. Ankommende Fluggäste können ihre Angelegenheiten mit Hilfe eines Mietwagens erledigen und danach zum Flughafen zurückkehren und die Rückreise antreten. Es ist auch möglich, Einwegmieten, z. B. Anmietung in München, Rückgabe in Frankfurt zu buchen. Grenzüberschreitende Fahrten, insbesondere nach Osteuropa, sind häufig jedoch nicht möglich, da unterschiedliche nationale Vorschriften zum Verkehrswesen und zum "Leihwesen" dies sehr erschweren. Mietwagen werden in der Regel nur an Fahrer über 21 Jahren vermietet, die eine mehrjährige Fahrpraxis vorweisen können. In einige Länder benötigt man einen internationalen Führerschein, um ein Fahrzeug leihen zu dürfen.

Bei allgemein steigenden Verkehrskosten stellen sie eine Alternative für Nutzer dar, die einerseits auf die Haltung eines eigenen oder zusätzlichen PKWs verzichten wollen und andererseits die Einschränkungen nicht in Kauf nehmen wollen, die der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV und Bahn) oder das Car-Sharing mit sich bringen.

Seit einiger Zeit werben bestimmte Autovermieter auch mit konkurrenzlos günstigen Preisen. Aber durch eine zusätzliche (und oft auch dringend zu empfehlende) Vollkaskoversicherung, Bahnhofs- oder Flughafenzuschläge, Verspätungsgebühr in Höhe eines ganzen Tagessatzes für geringfügige Überschreitung der Mietdauer und höhere Kraftstoffpreise für das Auffüllen eines leeren Tanks wird die Autovermietung oftmals teurer als gedacht. Verglichen mit der Neuanschaffung und Haltung eines weiteren Autos und mit der Arbeitszeit, die ein Reisender alternativ bei Nutzung des öffentlichen Personen-Verkehrs verbrauchen würde, kann sich die gelegentliche Nutzung eines Mietwagens oder die Mitgliedschaft in einer Carsharing-Organisation durchaus lohnen.

Eine Monopolstellung kommt dem Mietwagen dann zu, wenn der Ort, an den man gelangen will, nicht mit Bus oder Bahn erreichbar ist und ein Taxi noch teurer wäre.

Mietwagen sind in Klassen eingeteilt. Bei einer Reservierung wird in der Regel nur die Mietwagenklasse, nicht jedoch der Typ (Automarke) bestätigt.

Mietwagenkosten sind Kosten für die Anmietung eines Autos bei einer gewerblichen Autovermietung. Neben Tarifen für Großkunden und für die normale Anmietung durch Privatkunden im freien Geschäft werden auch anders kalkulierte Unfallersatztarife angeboten. Letztere in der Regel dann, wenn die Kosten im Rahmen eines Unfalls durch den leistungspflichtigen Haftpflichtversicherer getragen werden.

Quelle: Wikipedia