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Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist das Verwaltungsorgan, das in Deutschland für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes I zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Die BA untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ist mit etwa 95.000 Mitarbeitern (davon etwa 5.000 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.

  • Aufgaben und Zuständigkeiten (auszugsweise):
    • Arbeitsvermittlung
    • Arbeitsberatung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
    • Berufsberatung
    • Arbeitsmarktbeobachtung
    • Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    • Zahlung von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld
      • Arbeitslosenhilfe- ab dem 1. Januar 2005 Zusammenlegung mit der Sozialhilfe - die Auszahlung des Arbeitslosengeld II erfolgt durch die ARGEn, Optionskommunen
      • Arbeitnehmerhilfe
      • Insolvenzgeld
    • Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel:
      • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
      • Strukturanpassungsmaßnahmen
      • Personal Service Agenturen
      • Lohnkostenzuschuss
      • Eingliederungszuschuss
      • Mobilitätshilfen
      • Existenzgründungszuschuss [1] (http://www.steuerartenueberblick.de/ich-ag/) und Überbrückungsgeld, ab 1. August 2006 durch neues Instrument "Gründungszuschuss" ersetzt
    • Förderung der Berufsausbildung:
      • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
      • Ausbildungsbegleitende Hilfen
      • Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen
      • Berufsausbildungsbeihilfe
      • Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
    • Förderung der beruflichen Weiterbildung:
      • Bildungsgutschein
        • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
        • Weiterbildungskosten
    • Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
    • Rehabilitationsleistungen
    • Schwerbehindertenrecht
    • Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
    • Erteilung von Arbeitserlaubnissen

Quelle: Wikipedia