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Die schmutzigen Tricks der
Web-Piraten
Keine erstklassige Internet-Adresse abbekommen? Dreiste Anbieter suchen den
Weg durch die Hintertür.
1. Domaingrabbing
Domaingrabber oder Cybersquatter, die Hausbesetzer im Internet, melden bekannte
Firmen- oder Markennamen als eigene Domain an. Geschädigte Firmen können dem
Grabscher eine Abmahnung schicken. Rührt der sich nicht, folgt in der Regel ein
jahrelanger Rechtsstreit. In der Vergangenheit einigten sich die Kontrahenten
deshalb häufig außergerichtlich.
2. Tippfehler und Dreher
Trittbrettfahrer lassen sich Domain-Namen eintragen, die denen von bekannten
Firmen stark ähneln. Ein privater Surfer etwa microsaft.de an (statt
microsoft.de), ein Handy-Shop nutzt mannesmannd2.de (statt d2mannesmann.de). Die
Grenzen zwischen erlaubt und wettbewerbswidrig sind fließend. Wer nicht das
gleiche Produkt unter der verdrehten Adresse anbietet, kann vor Gericht sogar
davonkommen.
3. Umleitung
Keyword-Buy heißt ein beliebtes Verfahren für alle, die keine schöne Adresse
abbekommen haben. Sie lassen die Namen der Konkurrenten als Schlüsselbegriffe
für ihre eigene Homepage in Internet-Kataloge eintragen. Etwas anders
funktionieren Meta-Tags: Betreiber platzieren auf ihrer Homepage beliebte
Suchbegriffe, die Surfer nicht sehen, aber Suchmaschinen finden können. Meist
handelt es sich um Wörter aus der Sexbranche. Auf diese Weise hoffen die
Anbieter auf Zufallsbesucher, wenn die Suchmaschine vorhandene Seiten mit dem
gesuchten Begriff auflistet.
4. Entführung
Entführer beantragen frech bei einem Internet-Zugangsanbieter, eine bestimmte,
bereits vergebene Adresse auf sich zu übertragen. In 50 Prozent der Fälle klappt
das, und es prüft niemand nach, ob die Änderung tatsächlich berechtigt ist.
5. Domain-Raub mit Markeneintrag
Die neueste Masche: Eine Agentur für Markenentwicklung oder eine Privatperson
lässt sich einen bereits vergebenen Domain-Namen beim Deutschen Patentamt in
München als Marke schützen. Der bisherige Inhaber der Domain, zum Beispiel eine
Start-up-Firma, erhält anschließend eine Abmahnung. Er muss entweder die
Markenrecht zurückkaufen, sein Geschäft an den Nagel hängen oder vor Gericht
ziehen.