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Kostenlose Beratung über staatliche Förderung
Mitarbeiter von Behörden müssen die Bürger auch ungefragt auf staatliche
Förderungsmöglichkeiten hinweisen. Sie müssen als Helfer des Staatsbürgers
erkennbar sozial schwache oder rechtsunkundige Bürger vor Vermögensschäden
bewahren. Das Landgericht Itzehoe hat eine Gemeinde zum Schadenersatz
verurteilt, weil ein Beamter bei einer Wohnungsbegehung eine Pflegemutter nicht
auf Zuschüsse zur Kinderzimmereinrichtung hingewiesen hatte (Az:6O523/97)