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 Krankgeschrieben - 7 Fragen und Antworten

Muss ich überhaupt öffnen?
“Nein”, es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, die Tür zu öffnen oder mit den Kontrolleuren zu sprechen. Außerdem muss der Betriebsrat über den Besuch informiert werden.

Sollte ich im Bett liegen?
Nicht nötig, jeder kann sich ganz normal im Haus bewegen, sich normal kleiden, sogar einkaufen gehen. Denn: Nur “genesungswidriges” Verhalten führt zu Konsequenzen.

Wer legt fest, wie ich mich verhalten muss?
Ganz einfach: der Arzt. Er entscheidet, was der Genesung dient und was krank macht. Wer z.B. wegen einer Lungenerkrankung nicht arbeiten kann und beim Rauchen erwischt wird, kann gefeuert werden.

Darf man ins Kino gehen?
Natürlich - wenn es nicht schadet. Im Zweifels sollte man den Arzt genau befragen, was man darf und was nicht.

Ist selbst Urlaub im Ausland möglich?
Ja, in einem Fall ist ein Arbeitnehmer nach einer Fingerverletzung ins Ausland gefahren. Seine anschließende Kündigung wurde für unzulässig erklärt. Der Urlaub im Ausland muss dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden.

Was darf ich auf keinen Fall?
Nebenjobs während der Krankheit - etwa im Laden der Frau - sind streng verboten. Auch der Ausbau des Kellers im eigenen Haus gilt als Tätigkeit, die der Gesundheit nicht fördert.

Und wenn es doch zum Streit mit dem Chef kommt?
Erst mal mit dem Arzt reden. Seine Stellungsnahme ist entscheidend. Und Ruhe bewahren: Denn der Arbeitgeber muss den Verstoß beweisen - erst dann kann es zur Abmahnung oder Kündigung kommen.
 

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