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Die Abwicklungsfrist

In unserem Plan ist die Rede davon, daß der private Geldgeber nach etwa 1 Woche (7 Tagen) seine geborgte Million + € 25.000,- Zinsen zurück bekommt. Wenn Sie das schriftlich per Vertrag festlegen lassen, wird es riskant. Abgesehen davon, daß vorab zu klären ist, ob die Frist aus Werktagen oder Kalendertagen bestehen soll, müssen Sie Zeitverzögerungen mit einkalkulieren. Wie soll der Betrag in Dänemark oder Luxemburg deponiert werden? Per Scheck, Überweisung, telegrafisch oder persönlicher Vorsprache? Wie schnell erfolgt dann die Kontoeröffnung, Verbuchung und Ausstellung der Bank- Obligation? Ist die ausländische Bank bereit, einen Betrag, den sie zunächst erst als Scheck oder telegrafische Anweisung vorliegen hat, sofort mit den entsprechenden, verbindlichen Zusagen zu attestieren? Eine solche verbindliche "schriftliche" Obligation brauchen Sie aber, um in Deutschland eine Bürgschaft ihrer Bank zu erhalten. Realistisch gesehen, ist für die Abwicklung mit der ausländischen Bank inklusive Zahlungseingang, Verbuchung und Ausstellung der Obligation mindestens eine Frist von 2 Tagen erforderlich.

Ob die Bankbürgschaft bei Ihrem deutschen Institut innerhalb eines Tages erhältlich ist, wird zu prüfen sein. Möglicherweise müßten bestimmte Formalitäten bereits vor Eintreffen des Depositenscheins erledigt werden. Dennoch brauchen Sie auf jeden Fall mindestens einen Tag zu Ausführung.

Doch jetzt kommt die schwierigste Hürde. Wie lange brauchen Sie, um einen bereits vorbereiteten Kredit in der angegebenen Höhe aufgrund der vorgelegten Bankbürgschaft tatsächlich ausbezahlt zu bekommen? Per Post geht es auf keinen Fall, da hierbei wertvolle Zeit verloren ginge. Sie müssen also wieder persönlich auf dem Schnellsten Weg in die Schweiz fahren und die Formalitäten abwickeln. Das dürfte wiederum (mindestens) zwei Tage in Anspruch nehmen. Beginnt man erst nach Einsicht der Bürgschaftsunterlagen mit der Bearbeitung des Kreditantrages, dauert es entsprechend länger.

Hat es schließlich wirklich geklappt und Sie können den Betrag mitnehmen, stehen Sie vor der Frage - WIE? Theoretisch könnten Sie sich die Scheine in einen Koffer packen lassen und unter den Arm klemmen. Doch wollen Sie dieses Risiko wirklich wagen? Als Scheck wäre es am sichersten und bequemsten, wobei Sie darauf achten müssen, daß Sie sich zwei Schecks einen über 1 Million + 50.000,- und einen über Ihre 125.000,- € - geben lassen. Nur so können

Sie nach einem Rekordlauf evtl. zum festgesetzten Zeitpunkt Ihre Verpflichtung einlösen und das Geld an Ihren Finanzier zurückgeben.

Was aber ist, wenn nur bei einer Bank der zuständige Sachbearbeiter gerade in Urlaub ist, wenn Sie unterwegs eine Autopanne haben, umständliche und zeitraubende Prüfungen Ihrer Solvenz erforderlich werden, oder plötzlich über Nacht die Zinskonditionen geändert wurden? Grundsätzlich können Sie sagen, dass Sie statt 7 Tage doch lieber 10 oder gar 14 Tage mit dem geliehenen Geld arbeiten wollen, aber dann stimmt Ihre Erstaussage nicht mehr und der Geldgeber verlangt mehr Zinsen. Hier hilft nur ein Passus im Vertrag, daß Sie die vorgegebene Frist nach Möglichkeit einhalten, ausgenommen ,höhere Gewalt". Etwas Zeit schinden Sie ggf. auch dadurch heraus, daß Sie grundsätzlich nur Werktage ais fristgerecht gelten lassen. So könnten Sie dann beispielsweise bereits an einem Sonntag anreisen und am übernächsten Dienstag Die 7- Tage- Frist ablaufen lassen, während Ihnen 10 Kalendertage zur Verfügung standen. Um eines kommen Sie jedoch nicht herum, Sie müssen die Kontaktaufnahme mit den 3 Banken bereits vor der tatsächlichen Abwicklung beginnen. Nur wenn man Ihr Kommen bzw. das Eintreffen der Gelder und Papiere bereits erwartet, kann die Sache fristgemäß über die Bühne gehen. Wollten Sie alles beim ersten Besuch erledigen, müßten Sie sich mühsam und zeitraubend an die zuständigen Personen heranarbeiten und viel Zeit mit Vorgesprächen verplempern. Fazit: Sie müssen die Wege mindestens zweimal machen, wenn nicht noch öfter.