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Sicherheiten

 Jedes Kreditinstitut verlangt bankübliche Sicherheiten für seine Darlehen. Das gilt auch für die öffentlichen Kredite, für deren Rückzahlung ja die eingeschaltete Bank geradestehen muß. Es kann also vorkommen, dass Sie zwar Anspruch auf staatliche Starthilfen haben, aber mangels Sicherheiten (Immobilien, Wertpapieren, Lebensversicherungen, Bürgschaft eines Verwandten) leer ausgehen.

Auch öffentliche Bürgschaften können nicht völlig als Ersatz für fehlende Sicherheiten, sondern nur zur Ergänzung vorhandener Sicherheiten eingesetzt werden. Notfalls muß eine Lebensversicherung extra abgeschlossen und eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Ehegatten oder einer anderen Vertrauensperson gestellt werden. Einzig für die Eigenkapitalhilfe des Bundes genügt eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Antragstellers und seines Ehepartners.

 Worauf Sie unbedingt achten sollten

Diese Erläuterungen zu den Staatlichen Starthilfe- Krediten finden Sie in den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft, sowie in dem nützlichen, kleinen Büchlein "Starthilfe". Es wird von der folgenden Adresse kostenlos an Interessenten verschickt:

 

Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI)

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Villemombler Str. 76, 531 23 Bonn


Anhand der Ausführungen können Sie erkennen, daß der Staat bzw. die Bundesländer Existenzgründern wohl unter die Arme greifen, man aber ersten seine Anträge rechtzeitig stellen muß und andererseits die Voraussetzungen für die Erlangung öffentlicher Gelder recht umfangreich sind. Man könnte sagen, daß der Einmannbetrieb, der sich von der nebenberuflichen Tätigkeit langsam in eine hauptberufliche Existenz emporarbeiten möchte, kaum in den Genuß der vom Bund angebotenen Zuschüsse kommen dürfte.

Manchmal bleibt dem kleinen Einsteiger deshalb keine andere Möglichkeit, als - aus Mangel an entsprechenden Sicherheiten - eine Lebensversicherung abzuschließen und diese dann entweder selbst bis zur maximalen Höhe zu beleihen oder aber ais Sicherheit an Kreditinstitute abzutreten. Das bedeutet dann, daß im Falle eines unvorhergesehenen Todes die Versicherungssumme sofort fällig würde und das Darlehen in voller Höhe abdeckt.

Dennoch ist bei Abschluß einer Lebensversicherung Vorsicht geboten, sofern keine Untersuchung des Versicherungsnehmers erfolgte. Es ist in einigen Fällen vorgekommen, dass die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Versicherungsbetrages mir der Begründung ablehnte, der Versicherungsnehmer sei zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits schwer krank gewesen und hätte das mitteilen müssen. Die vorher als Kredit gewährte Summe wurde nach dem Tod des Versicherungsnehmers gekündigt und dann von der Witwe zurückgefordert. Auf solche Umstände müssen Sie achten, damit Sie im Ernstfall vor unliebsamen Überraschungen geschützt sind.