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Der große Geldreport

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr freundliches Interesse, an unserem neuen Report – Die Geld-Strategie!

Zum Thema Geld, gibt es sehr viele Reporte und Bücher, die Ihnen „wertvolle Ratschläge“ geben wollen, doch meist sind diese Ratschläge, nur all zu theoretisch! Viele selbst ernannte Millionäre und Spezialisten, versuchen „ihre Methode“ dem Leser „einzutrichtern“, meist kommt aber am Ende nicht viel dabei heraus. Zum Thema Geld, muß eben jeder seine eigenen Erfahrungen machen, und dann lernt man mit der Zeit auch viel nützliches  dazu.

Wir wollen Ihnen in diesem Report, dennoch einige hilfreiche Tipps und Ratschläge geben, die sich in der Vergangenheit schon oft bewährt haben. Einige Grundregeln gibt es eben doch, die man von vornherein beachten sollte, um nicht schwerwiegende Fehler zu machen, die einem am Ende noch viel Geld kosten können. Wir haben uns speziell auf diese vier Bereiche konzentriert:

Finanzierungen und Kredite,

Geldanlage in Fonds,

betriebliche Rente, und

Zusatzrente, sowie

den Umgang mit Schulden.

 Wir sind uns sicher, dass Sie über diese Themen, einige wichtige und vielleicht sogar neue Informationen, und Erkenntnisse erlangen können, die Sie in Ihrem weiterem Leben, vor eventuellen finanziellen Verlusten, oder Fehlschlägen bewahren können!

 Viel Spaß beim Lesen, und viel Erfolg wünscht Ihnen,

                                                                  

                                                                   Die Geld-Strategie                                                                                                      

Teil 1 – Wenn die Bank keinen Kredit gibt:

 Existenzgründer und junge Unternehmer, scheitern oft daran, für „große und Risikoreiche“ Projekte das notwendige Kapital „aufzutreiben“! Der Grund: Bei Start-ups ist es – anderes als bei schon bestehenden Unternehmen – schwierig, die Erfolgschancen genau zu beurteilen. Vor allem, wenn es sich um neue Produkte und Verfahren handelt.

Den traditionell eher risikoscheuen Geldinstituten (Banken) sind solche Geschäfte oft zu „heiß“.

Allerdings können Gründer und Mittelständler zunehmend auf Finanzspritzen fremder Geldgeber bauen. Nach und nach, setzt sich in Deutschland durch, was in Großbritannien und den USA längst gang und gäbe ist! So genannte Beteiligungsgesellschaften und private Geldgeber investieren in Erfolg versprech- ende Unternehmen.

Weil diese Geldgeber auf die banküblichen Sicherheiten verzichten, spricht man von Risiko- oder Wagniskapital bzw. Venture Capital.

Beteiligungskapital ist nichts anderes als Eigenkapital, das Beteiligungsgesellschaften oder außenstehende Privatpersonen verleihen. Es erhöht den Liquiditätsspielraum und dient einer betriebsgerechten Unternehmensfinanzierung. Um kurzfristig Betriebsmittel zu finanzieren, ist Risikokapital nicht geeignet.

1997 steckten Risikokapitalgesellschaften immerhin 2,3 Milliarden Mark in Start-ups – Tendenz steigend. Von den 16.500 Unternehmen, die 1997 anfragten, hat nur jeder 17. Kapital bekommen!

Wer bekommt Beteiligungskapital?

 Um die Renditeerwartungen ihrer Anleger zu erfüllen, investieren die Gesellschaften nur in wachstums- trächtige Unternehmen, besonders beliebt sind Unternehmen, die als Börsenkandidaten gehandelt werden. Vor allem aus traditionellen Branchen wie Handel und Maschinenbau sowie aus dem High-Tech-Bereich.

Die bundeseigene Technologie-Beteiligungsgesellschaft (TBG) verhilft zum Beispiel Technologiefirmen zu mehr Eigenkapital. Denn wer ein High-Tech-Unternehmen gründen will, hat einen weiten und kost- spieligen Weg vor sich. Der durchschnittliche Finanzbedarf liegt bei fast 3 Millionen Mark!

Die tgb, eine Tochter der Deutschen Ausgleichsbank, unterhält europaweit ca. 700 stille Beteiligungen über insgesamt 500 Millionen Mark. Sie engagiert sich allerdings nur, wenn sich ein weiteres Unternehmen als „Leadinvestor“ beteiligt. Spätestens nach 10 Jahren zieht sich die tgb aus der Beteiligung zurück.

Unter den technologieorientierten Beteiligungen, die tgb unterstützt, dominiert die Informations- und Kommunikationstechnologie mit 22 Prozent und die Biotechnologie mit 17 Prozent. Allein zwei Drittel des von der tgb investierten Kapitals entfällt auf die risikobehaftete Frühphase der Umsetzung einer Idee oder auf die Startfinanzierung!

In jedem Fall wollen die Kapitalgeber ein schlüssiges und erfolgversprechendes Unternehmenskonzept sehen. Wenn die Unterlagen schlechtvorbereitet, oder betriebswirtschaftliche Zahlen überholt sind bzw. eine konkrete Strategie für das zu finanzierende Vorhaben fehlt, scheitert eine Anfrage. Reine Sanierungen sind keine Fälle für die Beteiligungsgesellschaften. Konsolidierungen mit schlüssigem Konzept, das das „Licht am Ende des Tunnels“ erkennen läßt, haben eher Chancen...!

 Wofür sich Beteiligungskapital verwenden lässt!

Risikokapital lässt sich zum Beispiel für folgende Vorhaben einsetzen:

 v Um größere Investitionen für Immobilien, Maschinen und Geräte (mit) zu finanzieren!

v Um Gesellschaften auszuzahlen!

v Für die Wachstumsfinanzierung – z.B. um neue Produkte am Markt einzuführen!

v Für kostenintensive technologieorientierte Gründungen!

 Wer sind die Geldgeber?

Banken und Industrieunternehmen und private Geldgeber!

Auch Geldgeber aus dem Ausland übernehmen Beteiligungen ab ca. 500.000 Mark aufwärts! Aber nur in Unternehmen, die mindestens 25 Prozent Rendite damit erwirtschaften können!

Die öffentlich geförderten Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften des Bundesverbandes Deut- scher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) sind nicht in erster Linie gewinnorientiert. Sie bieten Beteiligungen unter der „Schallmauer“ von 500.000 Mark an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer zugeschnitten sind. Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluß auf die laufende Geschäftsführung nehmen.

Bund und Länder fördern Beteiligungen mit speziellen Programmen. Sie arbeiten mit den folgenden zwei Varianten:

 1.     Direkte Beteiligungen einer Firma, wie sie die tgb pflegt. Dabei verlangt die tgb in der Regel einen zweiten Investor (Lead-Investor), der sich in gleicher Höhe engagiert.

2.     Die sogenannte Refinanzierung, wie sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) praktiziert. Sie beteiligt sich nicht direkt an einem eigenkapitalbedürftigen Unternehmen, sondern fördert Banken, Sparkassen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften und in den neuen Ländern auch Betriebe und private Investoren, die sich an diesen Beteiligen wollen.

 Wie Gründer den richtigen Partner finden:

Jeder dritte Jungunternehmer hat keine Ahnung, wie er einen privaten Geldgeber finden könnte. Die Beratungsfirma Continua befragte 350 Unternehmen, die einen Partner suchen, oder gesucht haben. Nur 34 der Befragten Unternehmen hatten direkt eine Beteiligungsgesellschaft angesprochen, 33 Prozent schalteten eine Anzeige, und 30 Prozent nutzen private Kontakte. Entsprechend lang dauerte die Suche: im Durchschnitt 13 Monate!

Es gibt in Deutschland rund 100 Kapitalbeteiligungsgesellschaften!

„Rundschreiben“ an alle Ihnen bekannten Gesellschaften, sind der falsche Weg. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) verschickt Adressenlisten und Informationen, und hilft bei der Auswahl der richtigen Gesellschaft!

Hier die Adresse:

German Venture-Capital Association e.V.

Karolingerplatz 10-11

D-14052 Berlin

Tel. 030/3029181, Fax 030/3029183

Auch der neue Innovative Market der Deutschen Börsen AG verbindet Investoren mit Jungunternehmern.

Kapital für Ideen mit „Gütesiegel“!

Innovationen, die Erfolg versprechen, gibt es in Deutschland genug – auch Kapital ist in ausreichenden Maße vorhanden. Was bisher fehlte, ist ein Marktplatz. Die Lücke schließt jetzt der „Innovation Market“ der Deutschen Börse: Das virtuelle Forum verbindet Investoren mit Jungunternehmern! 

Das Besondere: Bevor ein Konzept auf dem Innovation  Market auftreten darf, wird es von ausgewählten Instituten gründlich begutachtet!

Zur Zeit können Investoren unter 73 Ideen mit Gütesiegel auswählen.

Interessiert sich einer für ein Konzept auf dem Marktplatz, beauftragt er zusammen mit dem Erfinder den Innovationspartner, ein ausführliches Dossier auszuarbeiten.

 Geld ist nicht alles! Daher sind die Dienste des Innovation Market nicht nur auf die Kapitalvermittlung begrenzt!

 Also, nur Muht – einen Versuch ist jede „gute Idee“ wert!

 Von Abzockern, Schlitzohren und Betrügern...!

 Im nachhinein fragt sich mach einer, wie er sein Geld in solch ein „blödes“ Projekt stecken konnte – das mußte ja schief gehen! „Aber die Gewinnaussichten waren so verlockend“ – und der „Anlageberater“ ein so sympathischer Mensch ...! – Reingefallen?!

Nun steckt bei weitem nicht hinter jedem fehlgeschlagenem Finanz-Engagements Betrug – auch Groß- unternehmen setzen Projekte in den Sand, aber in der Finanzbranche tummeln sich neben seriösen auch eine Vielzahl unqualifizierter „Berater und Vermittler“! – Beispiel gefällig?!

Die Methode des Herrn „Foquet“:

Das Zeitungsinserat schien erfolgreich: Gesucht wurde ein Kapitalgeber für einen siebenstelligen Betrag – es meldete sich ein Herr John Foquet, der angeblich für eine Investorengruppe in Hongkong tätig war. Das Geld, so Foquet, würde über die Handlowy Bank Luxemburg bereitgestellt. „Wir erwarten absolute Vertraulichkeit“ endete sein schlichtes Angebotsfax ohne offiziellen Briefkopf der Bank!

Der angebliche Belgier mit verdächtig akzentfreiem Deutsch meldet sich einige Zeit später erneut, um ein Treffen auszumachen: In zwei Tagen sei er in Luxemburg und der Vertrag könnte dort unterzeichnet und das Darlehn überreicht werden.

40.000,- DM Zinsvorauszahlung solle der Kreditnehmer doch gleich bitte mitbringen. Diese Zinszahlung diene der Kontoeröffnung und könne gleich wieder mitgenommen werden.

Am Flughafen erschien tatsächlich ein etwa 50 Jahre alter Mann, um den Kunden abzuholen. Dieser hatte jedoch die vereinbarten 40.000 Mark nicht dabei, er wollte erst nah Vertragsunterzeichnung und Darlehnsauszahlung zahlen. Foquet machte also einen neuen Termin für zwei Stunden später aus, und nannte eine Adresse in Luxemburg.

Dort allerdings war weder Foquet zu finden noch die Handlowy Bank. Diese hatten ihren Sitz bereits zehn Jahre vorher an einen anderen Standort verlegt. Zudem war Feiertag in Luxemburg!

Bei der Handlowy Bank war man später wenig überrascht: Ein Mitarbeiter namens Foquet gebe es nicht, aber es hätten sich in den letzten Monaten  mehrfach Geschädigte gemeldet. Diese hatte die Bank gleich zur Polizei geschickt!

 Ein Betrugsversuch? – Wohl kaum, meint der Münchner Wirtschaftsdetektiv Peter Schmid.

Aufgrund der Umstände müsse man vielmehr davon ausgehen, dass der Täter sein Opfer vom Flughafen wegbringen und ausrauben wollte...!

Auf der nächsten Seite folgen nun einige Tipps und Warnsignale die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie mit einem Vermittler oder Berater, in Kontakt treten, der Ihnen nicht bekannt ist!

Warnsignal – Abwicklung:

Ein- und Auszahlungen erfolgen nicht über das Konto einer deutschen Bank, sondern in bar oder per Scheck. Börsengeschäfte werden nicht über ein auf Ihrem Namen laufendes Einzelkonto, sondern über ein Sammelkonto (Onibus-Konto) abgewickelt. Bei einem derartigen Onibus-Konto bestehen vielfältige Manipulationsmöglichkeiten zu Lasten des „Anlegers“!

Bei Börsengeschäften erhalten Sie keinen originalen Broker-Belege, sondern lediglich Kopien oder von der Vermittlerfirma selbst gefertigte Belege.

Sie erhalten keine detaillierten und verständlichen Abrechnungen und Kontoauszüge oder nur mit wochenlanger Verspätung!

In den Abrechnungen sind die Kosten und Provisionen nicht ersichtlich oder lassen sich nicht einzelnen Geschäften zuordnen.

Für die Kontrolle der verwendeten Geldmittel ist kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein Treuhänder eingeschaltet!

Ein von den Initiatoren eingesetzter Treuhänder überwacht nur das Ein- und Auszahlungskonto, aber nicht das eigentliche Geschäft!

Sie werden bei längst fälligen Auszahlungen monatelang hingehalten, etwa in dem man auf Schwierigkeiten bei den Banken verweist, bei denen das Geld angeblich länger geblieben sein!

Man versucht Sie zu überreden, das Geld, das Sie sich auszahlen lassen wollen, gleich wieder anzulegen!

 Warnsignal – Geschäftsanbahnung:

Sie werden ohne Aufforderung angerufen. Diese sogenannte Gold Calling ist wettbewerbsrechtlich un- zulässig!

Sie werden mit dem Hinweis, dass Sie in einem Preisausschreiben einen Gewinn gemacht haben, zu einer Werbeveranstaltung eingeladen (vor allem bei Angeboten von Time-SharingVeträgen).

Der Anrufer setzt Sie unter Zeitdruck, etwa in dem er auf eine einmalige Chance, eine besondere Marktsituation oder auf Insider-Informationen verweist oder Ihnen vorrechnet, wie viel Sie bereits durch Ihre Abwarten verloren haben.

Der Anbieter bzw. Vermittler will sofort Geld von Ihnen. So sollen Sie etwa noch am selben Tag einen Scheck oder gar Bargeld mit der Post schicken!

Man versucht Sie zu einer Kreditaufnahme für das Kapitalanlagegeschäft zu bewegen, indem man Ihnen sagt, dass die bereits risikolos zu erzielende Rendite höher als die zu zahlenden Kreditzinsen sind!

Man bietet Ihnen gleichzeitig eine Schulung als Mitarbeiter und/oder eine Position im Vertrieb an. Dabei verspricht man Ihnen hohe Provisionen für die Anwerbung neuer Anleger aus Ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis!

 Warnsignal – Vertragsunterlagen:

 Sie erhalten Hochglanzbroschüren, die keine wirklichen Informationen enthalten!

Wichtige Punkte, wie zum Beispiel Gewinnzusagen und die Organisation des Geschäfts, werden Ihnen nur mündlich mitgeteilt, stehen aber nicht in den Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen. Insbesondere bleiben die Rechte und Pflichten der Parteien und der Umfang einer zu erteilenden Vollmacht unklar!

Es wird Ihnen gesagt, dass es sich bei Risikohinweisen in den schriftlichen Unterlagen um bloße Formalie handle, mit der man gesetzliche Vorlagen erfülle, es gebe aber tatsächlich keine Risiken!

Die Verträge und andere Unterlagen, zum Beispiel auch Risikohinweise, sind nicht in deutscher Sprache abgefaßt bzw. nicht übersetzt!

Es wird ein Ihnen unbekanntes ausländisches Recht gewählt, zum Beispiel das Recht von Nauru für eine DM-Anleihe oder das Recht der British Virgin Islands für einen Vermögensverwaltungsauftrag!

Es erfolgt keine Registrierung in dem entsprechenden Staat, obwohl dies dort gesetzlich vorgeschrieben ist. So wird Ihnen zum Beispiel ein amerikanisches Wertpapier angeboten, ohne das dieses nach dem Securities Exchange Act registriert ist. Ein derartiges Wertpapier können Sie nicht oder nur sehr schwer weiterverkaufen!

Es wird – ohne dass der Hintergrund nachvollziehbar ist – ein Gerichtsstand im Ausland vereinbart!

Der Vertrag enthält eine Schiedsgerichtsvereinbarung (etwa ein Schiedsgericht des deutschen Terminhandels e.V.) insbesondere auch für Ansprüche gegen den Vermittler und für Ansprüche gegen Mitarbeiter.

Die hier aufgezählten Tipps und Ratschläge, erscheinen Ihnen im ersten Moment sicherlich sehr verwirrend oder unverständlich, doch leider haben sich diese Vorgehensweisen in der Vergangenheit so dargestellt. Ganz einfach erklärt, alles was Ihnen unbekannt ist, oder unglaubwürdig erscheint – einfach über entsprechende Experten überprüfen lassen. Lieber auf Nummer sicher gehen. Natürlich, wenn Sie in „Geldnot“ sind, möchten Sie jedes Angebot was sich  erfolgversprechend annehmen, denn das wissen ja diese „Vermittler“ – genau aus diesem Grund suchen sich genau diese Leute heraus, die sowieso nichts haben, aber für jedes Angebot sämtliche Hebel in Bewegung setzen, um doch noch an das nötige Geld zu kommen, dass verlangt wird. Denn eine Person, die keine finanziellen Probleme hat, aber sich eventuell sogar Verluste leisten kann – wird zweimal überlegen, ob das Angebot wirklich seriös ist! 

Als niemals Geld an Personen zahlen, die Ihnen völlig unbekannt sind, und die zum Beispiel nur über das Ausland „operieren“!

Meist reicht es schon, bei entsprechender Stelle – Einkünfte über diese Personen oder Firma einzuholen, um zu erfahren ob die Firma überhaupt existiert, oder ob diese Person dort angemeldet ist, und vor allem wie lange...!

Alles über Investmentfonds!

Wie Fonds funktionieren:

 

Die Grundidee ist ganz einfach: Viele Anleger werfen ihr Geld in einen Topf und investieren gemein- sam in Aktien, Renten oder Immobilen. Für das eingezahlte Fondsvermögen können 50 bis 60 verschiedene Werte gekauft und somit das Risiko minimiert werden. So kann der Anleger schon mit geringem Einsatz seine Anlage streuen (aufteilen)!

Banken und Fondsgesellschaften bieten eine Vielzahl an Fonds mit verschiedenen Anlageschwer- punkten an. Diese werden von professionellen Fondsmanagern betreut, die den Markt beobachten und die Zusammensetzung des Fonds entsprechend variieren.

Das Fondsvermögen wird bei einer Depotbank auf einem Sparkonto gesammelt. Der Fondsmanager darf nur im Rahmen seiner Anlagetätigkeit auf das Vermögen zugreifen.

Jeder Fonds verfolgt eine bestimmte Anlagestrategie, die im Prospekt beschrieben wird. Einige Anbieter teilen ihre Fonds in vier Risikoklassen auf. So würde ein Aktienfonds mit Papieren aus Schwellenländern der höchsten Risikoklasse angehören, ein Fonds mit deutschen oder weltweiten Aktienwerten der Klasse drei, einer mit europäischen Rentenwerten würde mit eins der niedrigsten Risikokategorie zu- geordnet werden!

 

Welche Fondsarten gibt es?

 

Aktienfonds legen das Anlagekapital vorwiegend in Aktien an. Im allgemeinen Verzeichnen sie höhere Wertzuwächse als Rentenfonds, leiden allerdings aber stärker an Kursschwankungen. Je nach Anlage- Schwerpunkt – deutsche oder ausländische Papiere, Aktien bestimmter Branchen, Länder oder Regionen – entwickeln sich Aktienfonds recht unterschiedlich.

Rentenfonds investieren in mittel- und langfristige Anleihen; ihre Kursschwankungen sind moderater als die der Aktienfonds, die Wertzuwächse allerdings auch. Dafür bieten sie hohe Sicherheiten bei noch ganz ansehnlichen Renditen. Sie eignen sich, besonders für die Altersvorsorge!

Gemischte Fonds investieren in Aktien und Anleihen. Je nach Gewichtung unterscheiden sie sich in ihrer Wertsteigerung deutlich. Vom Risiko her, liegen sie zwischen Aktien- und Rentenfonds.

Offene Immobilienfonds legen das Fondsvermögen hauptsächlich in Gebäude bzw. genutzte Grund- stücke an. Die meisten Fondsmanager investieren einen geringen Teil auch in Projekte, die gerade gebaut werden; unbebaute Grundstücke spielen fast keine Rolle. Gemeinhin gelten Immobilien als sichere Anlage; für Immobilienfonds gilt das nur bedingt, auch halten sich die Renditen in bescheidenem Rahmen! 

So ermitteln Sie den richtigen Fonds!

 Auf die Frage nach dem idealen Fonds gibt es keine pauschale Antwort, denn schließlich kommt es hier auf die ganz persönliche Lebenssituation an. Folgende Punkte sollten Sie bedenken:

Die Finanzielle Situation:

Ein gut verdienender Single kann sicherlich leichter einen Verlust verschmerzen, und höhere Risiken eingehen, als ein allein verdienender Vater, dessen Familie erwartet, dass ihr Ernährer nicht das gemeinsame Vermögen verspekuliert!

Das Anlageziel:

Geht es darum, möglichst viel Gewinn zu machen, muss man auch das entsprechende Risiko in Kauf nehmen. Denn in der Regel gilt: Je höher die Renditechancen, desto höher auch das Risiko. Mit dem Anlageziel hängt der Anlagezeitraum eng zusammen. Wer seine Versorgungslücke bei der Rente schliessen möchte, plant seine Anlage vielleicht über 20 Jahre oder mehr. Bei einem so langem Zeitraum spielen kurzzeitig hohe Kursschwankungen, wie sie in erster Linie bei Aktienfonds auftreten können, kaum mehr eine große Rolle.

Wer sein Geld allerdings nur mittelfristig anlegen will, und womöglich schon weiß, dass er zu einem bestimmten Termin Kasse machen möchte, sollte einen Fonds wählen, der weniger großen Schwankun- gen ausgesetzt ist. Zum Beispiel ein Fonds mit hohen Anteil an Renten- und Immobilienfonds. Rutschen die Kurse ausgerechnet zum geplanten Zeitpunkt der Auszahlung in den Keller, müßte mit Verlust verkauft werden.

Wertentwicklung (Performance):

Um den Erfolg eines Fonds einzuschätzen, ist es hilfreich, einen Blick auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit zu werfen. Die Wertentwicklung wird in der Regel für das laufende Jahr, die letzten 12 Monate, und die letzten drei, fünf, zehn, 15 und 20 Jahre angegeben.

Da die Performace-Zahlen nur anzeigen, wie sich der Fonds in der Vergangenheit entwickelt hat, sind sie natürlich in Bezug auf die zukünftige Wertsteigerung nur bedingt aussagekräftig.

Die Marktanalyse:

Mit Japan-Fonds war in den vergangenen zehn Jahren kein Blumentopf zu gewinnen. 1999 legten sie hingegen wieder kräftig zu, weil sich die japanische Wirtschaft langsam von der Rezession erholte.

 In den USA läuft die Wirtschaft seit Jahren auf Hochtouren, entsprechend gut entwickelt sich dort die Börse. Welche Wertsteigerungen Fonds zu erwarten haben, hängt nicht nur vom Können der Portfoliomanager ab, sonders natürlich auch von der Marktsituation ab. Das gilt nicht nur für Länder, sondern natürlich auch für die einzelnen Branchen. So sind bei Fondsmanagern einer Umfrage des US-Investmentbank Merrill Lynch im Januar 2000 zufolge die Bereiche Telekommunikation, Medien und Technologie besonders beliebt: 62,2 Prozent von 250 weltweit befragten Portfoliomanagern bevorzugten diese Sektoren. Es lohnt sich also, die Augen und Ohren offen zu halten und zu beobachten, wohin sich Trend bewegen.

Die Mischung macht´s:

Jeder breiter ein Fonds gestreut ist, desto niedriger ist das Risiko. Wer sich von einem Markt oder einer Branche abhängig macht, läuft leichter Gefahr, Verluste hinnehmen zu müssen. Experten raten deshalb besonders Einsteigern gerne, mit weltweit investierenden Fonds zu beginnen.

Wenn Sie sich überlegt haben, in welche Fondsart, in welche Branchen und Märkte sie investieren möchten können Sie zum Beispiel in der Datenbank von Focus-Online die Performance-Zahlen von über 1.000 Angeboten deutscher Investmentgesellschaften abfragen und vergleichen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

 Zunächst wird der Ausgabeaufschlag fällig. Das sind in der Regel 5 bis 6 Prozent des Preises, den An- leger an dem Tag, an dem sie einsteigen, beim Verkauf des Fondsanteils bekommen würden. Aus diesem so genannten Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag ergibt es sich Ausgabepreis. Liegt der Rücknahme- preis bei 100 Mark, müssten Sie als zunächst bei einem Aufschlag von fünf Prozent 105 Mark pro An- teil bezahlen. Damit der Fonds für Sie nicht zum Verlustgeschäft wird, müssen Ihre Anteile um mindestens fünf Prozent steigen. Die Differenz wandert in die Kassen der Banken und Fondsgesellschaften.

Es gibt auch Fonds, die ohne Ausgabeaufschlag gekauft werden können. Für diese so genannten No-Load-Funds werden allerdings höhere Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Langfristig gesehen, kommen Anleger mit dem Ausgabeaufschlag günstiger davon. No-Load-Funds sind also nur für Anleger interessant, die häufiger zwischen Fonds wechseln oder ihr Geld nur kurz parken wollen!

Weiterer Kostenpunkt: Die Managementgebühr. Allerdings macht diese pro Fondsanteil meistes nur wenige Pfennige aus.

Wenn Sie Ihre Fonds bei einem Kreditinstitut ins Depot legen, werden hier auch nochmals Gebühren fällig. Um dies zu umgehen, können Sie ein Anlagekonto bei der jeweiligen Investmentgesellschaft er- öffnen. Bei einigen Anbietern sind diese Konten kostenlos!

Fondssparplan oder einmalige Investition?

Bei der Investition in Fonds, gibt es zwei Möglichkeiten: Den Fondssparplan und die Einmalanlage. Die Wahl hängt natürlich von der finanziellen Ausgangsposition ab. Mit einem Fondssparplan legt man jeden Monat eine bestimmte Summe – in der Regel zwischen 100 und 300 Mark an.

Wer bereits über eine größere Summe verfügt, und diese für einige Jahre gewinnbringend anlegen will, kann das Geld natürlich auf einmal anlegen. Auch bei der Einmalanlage empfehlen Profis übrigens, die Summe auf mehrere Raten über einen Zeitraum von ein paar Monaten hinweg zu verteilen. Es kommt bei Fonds auch auf das richtige Timing an, was aber besonders für Anfänger schwierig zu durchschauen ist. Also auch besser hier das Risiko streuen!

Bei einer Einmalanlage kommt bei der gleichen Anlagesumme zwangsläufig ein höheres Ergebnis he- raus. Der Grund liegt auf der Hand: Hier wird schließlich der volle Betrag von Anfang an angelegt, während beim Fondssparen das Vermögen erst langsam durch die monatlichen Raten angehäuft wird!

 Sparen mit Fonds!

 Wer jeden Monat 100 Mark oder mehr auf die Seite legen möchte, für den ist ein Investmentfonds eine Überlegung wert. Nahezu alle Fondsgesellschaften bieten sogenannte Fondssparpläne an, d.h. Sie können jeden Monat einen bestimmten Betrag von Ihrem Konto abbuchen, und auf Ihrem Investmentkonto  gut- schreiben lassen. Wenn Sie jeden Monat die gleiche Summe anlegen, profitieren Sie vom so genannten „Cost-Average-Effekt“, d.h. Sie kaufen viele Anteile, wenn die Kurse niedrig sind, und wenig, wenn die Kurse steigen. Damit reagieren Sie automatisch optimal auf den Markt. Das ist langfristig vorteilhafter, als regelmäßig eine bestimmte Anzahl an Fonds-Anteilen zu erwerben.

Weiterer Vorteil: Sie können jederzeit aussteigen und Ihr Konto auflösen. Allerdings, so raten Experten, ist ein solcher Sparplan nur sinnvoll, wenn er mindestens 10 bis 15 Jahre läuft!

Die monatliche Mindestanlagesummen variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft zwischen 50 Mark und 500 Mark, wobei der größte Teil der Fondsgesellschaften eine minimale Sparrate von 100 oder 200 Mark verlangen.

Bei den Sparplänen fallen in der Regel die selben Kosten an, wie bei einer einmaligen Anlage, d.h. es wir der Ausgabeaufschlag fällig. Hinzu kommt noch die Buchungsgebühr – bis zu zehn Mark pro Einzahlung. Sie sollten vor Vertragsabschluss nach Rabatten fragen. Manche Investmentgesellschaften bieten treuen Kunden, nämlich nach ein paar Jahren einen Bonus von einem Prozent bei Ausgabeaufschlag.

Fondssparen wird vom Staat begünstigt. Legen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Aktien- fonds an, legt der Staat bis zu einer Sparsumme von 800 Mark pro Jahr – noch 20 Prozent Sparzulage drauf, also 160 Mark. Allerdings eignen sich nicht alle Aktienfonds zu diesem Zweck, da die monatliche Anlagesumme zu niedrig ist. Einige Fondsgesellschaften bieten deshalb spezielle VL-Fonds an!

 Sind ausländische Fonds sicher?

 In internationalen Vergleichen schneiden Fonds aus den anderen Ländern oft sehr gut ab, wer sich dennoch nicht traut, dort zu investieren, weil er um die Sicherheit seiner Anlage fürchtet, kann beruhigt werden: Wollen ausländische Gesellschaften ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten, gelten für sie deutsche Regeln. Daher – sie müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um die Zulassung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zu erhalten. Natürlich schützt auch dies nicht vor Verlusten, wenn die Fonds schlecht gemanagt wird, und die Kurse fallen, aber die Bestimmungen verhindern, dass die Mitarbeiter der ausländischen Fondsgesellschaft mit dem Geld der Anleger „ver- schwinden“ können. Das Fondsvermögen und das Betriebsvermögen einer Kapitalanlagegesellschaft müssen streng getrennt werden!

Ferner müssen die ausländischen Gesellschaften einen Repräsentanten in Deutschland haben, um deutschen Anlegern die Überweisung über deutsche Banken zu ermöglichen. Andernfalls kann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Vetriebsgenehmigung zurücknehmen!

Ökofonds – Mit gutem Gewissen Geld scheffeln!

Der Markt für ökologische Finanzanlagen hat 1999 in Deutschland deutlich zugelegt. So lautet das Fazit einer Umfrage des Öko-Zentrums NRW unter allen Fondsanbietern. Demnach haben deutsche Privatan- leger rund 1,16 Milliarden Mark in Umweltfonds investiert – ein Plus von fast 100 Prozent! Insgesamt ist das zwar nur ein Bruchteil des gesamten Fondsvermögens von 560 Milliarden Mark, aber der Marktan- teil steigt!

Wer meint, so genannten Umweltfonds investieren ausschließlich in Solarenergie oder Windparks, liegt völlig falsch. In letzter Zeit sind vor allem so genannte „öko-effiziente Produkte“ auf den Markt gekommen. Diese Fonds enthalten Aktien von Unternehmen, die zwar ganz konventionelle Produkte her- stellen, dies aber auf relativ umweltschonende und sozialverträgliche Weise.

Bei der Auswahl der Werte, gehen die Fondsanbieter unterschiedlich streng vor; eine einheitliche Messlatte gibt es nicht. Für den Öko-Vision-Fonds der Frankfurter Ökobank, sucht ein Anlageausschuss mit 18 Experten aus Umwelt- und Sozialorganisationen die Werte aus. Entsprechend scharf sind die Kriterien: Die Unternehmen dürfen beispielsweise keine Millitärgüter produzieren, Zubehör für die Atomindustrie liefern oder durch Glücksspiel verdienen. Der Fonds lag im vergangenem Jahr  mit 9,9 Prozent Wert- Entwicklung allerdings auch unter dem Branchendurchschnitt!

Einige neue Fonds orientieren sich am Dow Jones Sustainability Group Index (DJSGI)! Diese „grüne“ Indexgruppe wurde 1999 vom dem US-Wirtschaftsdienst Dow Jones und der Schweizer Vermögensverwaltung Sustainability Group (SAM) entwickelt und enthält 200 Unternehmen aus 68 Branchen und 22 Ländern. Um vor der Jury bestehen zu können, müssen die Kandidaten z.B. führend in ihrer Technologie sein, sozial- und umweltverträglich wirtschaften und Wachstum nachweisen können. Diese Kriterien erfüllen zum Beispiel die folgenden Unternehmen:

Deutsche Telekom, SAP, AOL, Dell, Allianz, Siemens, Sony Walt Disney – „obwohl“ diese Unter- nehmen mit Umwelt etc. im ersten Moment nichts zu tun haben.

Fazit: Wer in einen Umweltfonds investieren möchte, sollte sich sehr genau anschauen, ob dieser auch den eigenen ökologischen Maßstäben genügt...!

 Neue-Märkte-Fonds! – Der andere Weg zu Neuemissionen!

Infineon und T-Online haben es gezeigt: Kleinanleger gehen bei begehrten Neuemissionen oft leer aus. Dabei gibt es eine bequemere und weniger frustrierende Alternative: Neue-Märkte-Fonds!

Bei vielfach überzeichneten Neuemissionen sahnen in der Regel institutionelle Investoren wie Fondsgesellschaften ab, während der kleine Anleger in die Röhre guckt! Sich die Hände reiben, können aber auch die, die in entsprechende Fonds investiert haben. Und da die meisten Börsenkandidaten den Neuen Markt anstreben, kann man mit Fonds, die sich in diesem Segment engagieren, am besten von den Höhenflügen profitieren.

Aktienfonds, die schwerpunktmäßig in die europäischen bzw. internationalen Neuen Märkte investieren, erzielen laut Bundesverband der Investmentgesellschaften (BVI) im ersten Quartal 2000 beachtliche Zuwächse: Die durchschnittliche Wertsteigerung betrug 44,3 bzw. 30,5 Prozent. Auf Jahressicht konnten sie sich mehr als verdoppeln!

Jedem Anleger sollten allerdings auch die Risiken klar sein! Die Kurse in den Wachstumssegmenten sind durch die geringe Marktkapitalisierung der kleinen Unternehmen hohen Kursschwankungen unterworffen. Und: Die Firmen sind in der Regel sehr jung, und müssen sich mit ihren neuartigen Produkten und Dienstleistungen erst noch am Markt etablieren. Das macht eine fundierte Einschätzung für den Laien schier unmöglich.

 Indexfonds und Zertifikate! – Im Fahrwasser von Dax und Co.!

Die Statistik beweist: Nur wenige professionelle Fondsmanager schaffen es, Indizes zu schlagen. Warum also nicht gleich in Fonds investieren, die Indizes nachbilden. Einen Boom erleben derzeit besonders Indexzertifikate!

Hier die Unterschiede, Vor- und Nachteile

Indexfonds und Indexzertifikate haben eines gemeinsam: Sie bilden einen Aktienkorb nach, der sich wiederum an einem bestimmten Aktienindex orientiert. Damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. Indexfonds dürfen zum Beispiel nicht mehr als zehn Prozent von einer Aktie beinhalten, auch wenn das Unternehmen eigentlich einen größeren Anteil am Index hat. Bei Zertifikaten gibt es diese Ein- schränkung nicht. Deshalb kann ein Zertifikat einen Index zu 100 Prozent abbilden.  Andererseits vergrößert diese Freiheit auch das Risiko. Nicht umsonst unterliegen Fonds strengen Regeln.

Pluspunkt für das Zertifikat: Eine Bank kann ein Zertifikat mit weniger Aufwand auflegen als ein Fonds. Von den niedrigeren Kosten profitiert auch der Kunde: Die Gebühren für das „pflegeleichte“ Produkt sind in der Regel niedriger.

Nachteile: Geht die Bank oder die Fondsgesellschaft in Konkurs, ist das eingesetzte Kapital beim Zertifikat gefährdet. Das in einem Investmentfonds angelegte Vermögen hingegen ist als Sondervermögen vor dem Zugriff des Konkursverwalters geschützt. Und – sind der Index in den Keller, fällt auch der Wert des Zertifikats. Der Manager eines aktiven Fonds kann dann immerhin noch versuchen, gegenzusteuern und den Aktienkorb umzuschichten.

Jetzt haben Sie sicherlich einiges über Investmentfonds, und deren Anlagemöglichkeiten erfahren, wenn Sie persönlich an einer derartigen Anlage in Fonds haben, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Bank, oder mit Ihrem Versicherungsmakler. Natürlich können wir in diesem Report Ihnen nicht alles über Fonds vermitteln, sonst wäre in Buch mit hunderten von Seiten daraus geworden...!

 Betriebliche Altersvorsorge:

 Die gesetzliche Rentenversicherung hat Probleme, doch das ist ja nichts Neues. Deshalb sollten die Unternehmen die Initiative ergreifen, denn Arbeitgeber und -nehmer können durch Steuervor- teile profitieren!

Die Rentenreform sieht den Aufbau einer privaten Zusatzversicherung vor. Ziel ist, über das Jahr 2030 hinaus ein Rentenniveau von 64 Prozent des letzten Nettogehalts sicherzustellen.

Ab 2011 soll es einen Abzug bei den Rentenerhöhungen von jährlich 0,3 Prozent geben, um der Überalterung der Gesellschaft Rechnung zu tragen  - die Lasten dieser Zwangsversicherung tragen die Arbeitnehmer.

Seit 1981 sank die Zahl der durch Betriebsrente abgesicherten Arbeitnehmer von 70 auf 65 Prozent. Da- bei würden 57 Prozent aller Arbeitnehmer, wie eine Umfrage des Emnid-Institutes im Auftrag der Allianz Lebensversicherung ergab, das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung einer Gehaltserhöhung vorzuziehen. Laut Dipl. Math. Siegfried Singer, Leiter für Firmenkunden bei der Schweizerischen Rentenanstalt, dient die Gehaltserhöhung nur dem schnellem Konsum – die betriebliche Altersvorsorge sorgt für das ganze Leben vor.

Direktversicherung:

Die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung verursacht im Unternehmen geringere Kosten als eine Gehaltserhöhung – zumal jede zukünftige Gehaltsanpassung die Lohnnebenkosten überproportional ansteigen lässt. Der Beitrag der Direktversicherung bleibt in der festgelegten Höhe konstant, eine umkomplizierte der betrieblichen Altersversorgung. Das Prinzip der Direktversicherung:

Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Angestellten ab. Die Beiträge zahlt er als zusätzliche Leistung zu Gehalt. Versichert – und bei Ablauf bezugsberechtigt ist der Mitarbeiter – im Todesfall die Hinterbliebenen.

Ein Beispiel:

Gehaltserhöhung  284,- DM

                              + 85,- DM Arbeitgeberanteil, Kranken, - Renten, - Arbeitslosenversicherung

                            = 369,- DM Gesamtaufwand

               - 221,40,- DM Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 60 Prozent

                        = 147,60,- DM Belastung für den Arbeitgebers

 

Direktversicherung   284,- DM

                              + 60,80,- DM pauschale Lohn- und Kirchensteuer

                            = 344,80,- DM Gesamtaufwand

                             - 206,90,- DM Steuerersparnis

                            = 137,90,- DM Belastung des Arbeitgebers

Über einen geringeren monatlichen Aufwand finanziert der Arbeitgeber also eine betriebliche Altersvorsorgung, für die der Arbeitnehmer privat ein Mehrfaches von seinem Bruttogehalt aufwenden müßte. Als Betriebsausgaben sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig! Bis zu 3408 Mark pro Beschäftigten dürfen jährlich pauschal versteuert werden, und die Beiträge sind sozialversicherungsfrei. Die Ansprüche der Arbeitnehmer richten sich direkt an die Versicherungsanstalt. Ansprüche entstehen aber erst nach zehn Jahren, danach bleiben sie dem Mitarbeiter garantiert erhalten.

Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung!

 Das Unternehmen erteilt schriftliche Pensionszusagen, und die Arbeitnehmer erhalten ein Versorgungs- versprechen mit einem Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter muß mindestens ein Jahr beim Unternehmen bleiben – das Ruhegeld wird in Abhängigkeit vom Gehalt und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit festgelegt. Die gebildeten Pensionsrückstellungen werden jährlich zum Bilanzstichtag ausgewiesen und wirken steuermindernd. Ab Bezugsalter des Beschäftigten baut sich die Pen- sionsrückstellung jährlich wieder ab. Die Leistungen muß der Arbeitgeber zahlen, daher empfiehlt es sich, eine Rückdeckungsversicherung anzuschließen – gegen vorzeitige Fälligkeiten wie Tod oder Berufsunfähigkeit.

Die Rückdeckungsversicherung ist ein Finanzinstrument, das die Verpflichtung des Unternehmens aus der Pensionszusage mit sämtlichen Risiken umfaßt!

Unterstützungskasse!

 Die betriebliche Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse hat den Vorteil, dass die Verpflichtungen nicht in der Bilanz des Unternehmens erscheinen. Die gängigen Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Die Kassen schließen zur Absicherung Rückdeckungsversicherungen ab.

Die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistung erfolgt aus den Zuwendungen, die der Betrieb an die Unterstützungskasse in Erfüllung des Versorgungsversprechens leistet. Die Zuwendungen sind in voller Höhe Betriebsausgaben.

 Als Versorgungsleistungen kommen Alters- , Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenleistungen in Betracht, die Leistungen werden als Renten- oder Kapitalzusage vereinbart. Die Höhe der Versorgungsleistungen sollte sich an der entstehenden Versorgungslücke orientieren – in Abhängigkeit von Gehalt und Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Die Vorteile einer externen Unterstützungskasse sind die Auslagerung aller Versorgungsrisiken!

 Beispiel:

 Die Aufnahme der Mitarbeiter erfolgt nach Ablauf der Probezeit, frühestens jedoch mit Vollendung des 20. Lebensjahres, sie schließt Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Witwen und Weisenrente ein. Die Höhe der Versorgungsleistungen wird durch das pensionsfähige Gehalt und die anrechenbare Dienstzeit bestimmt!

 AS-Fonds – Die Zweitrente von der Börse!

 Es ist längst kein Geheimnis mehr: Die Höhe der Rentenzahlungen wird langfristig sinken – von derzeit ca. 70 Prozent des Nettoverdienstes auf ungefähr 64 Prozent. Wer also im Alter seinen Lebensstandard beibehalten möchte, muß rechtzeitig gegensteuern – z.B. mit AS-Fonds!

 AS steht für „Altersvorsorge Sondervermögen“. Dieser vom Gesetzgeber geschaffene Fondstyp soll helfen, ein Vermögen aufzubauen, aus dem der Sparer dann im Alter schöpfen und so seine Versorgungslücke schließen kann.

Die Mischung macht´s: AS-Fonds investieren in Aktien- , Renten- und Immobilien-Anlagen. Diese breite Streuung soll einen hohen Wertzuwachs bei geringen Kursrisiken ermöglichen. Geht es an der Börse mal langfristig bergab, können AS-Fonds im Gegensatz zu Aktienfonds den Aktienanteil auf 21 Prozent herunterfahren.

Allerdings müssen Anleger Geduld mitbringen, denn die Mindestanlagedauer ist auf 18 Jahre festgelegt. Auch hier muß monatlich ein bestimmter Betrag regelmäßig eingezahlt werden. Um einige Jahre vor Rückzahlungsbeginn bzw. vor dem Eintritt ins Pensionsalter das Risiko noch weiter minimieren zu können, haben Anleger die Möglichkeit, nach Ablauf von zwei Drittel der Laufzeit ihre Anteile kostenlos in kursstabilere Rentenfonds umzutauschen. Den trotz aller Vorsichtsmaßnahmen des Gesetzgebers: Aktienanlagen – und damit auch AS-Fonds – sind Kursschwankungen unterworfen und bieten keine Garantie für Kurssteigerungen!

 Die gesetzlichen Vorschriften!

 Damit Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) zu einer lukrativen und gleichzeitig sicheren Alters- vorsorge werden können, müssen sie i Reihe von gesetzlichen Auflagen erfüllen. Kern der Auflagen ist, dass das AS-Fondsvermögen überwiegend in die langfristig erfolgreichsten Anlageformen investiert werden muß – in sogenannte Substanzwerte wie Unternehmensbeteiligungen und Immobilien. Die Anlagedauer muß mindestens 18 Jahre betragen, denn lange Laufzeiten reduzieren das Kursrisiko für An- leger. Der Trick dabei: Börsentiefs setzt man einfach aus!

Anlagevorschriften:

Mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens müssen in Substanzwerte (Aktien, Immobilien, Beteiligun- gen an Grundstücksgesellschaften) angelegt sein.

Der Anteil von Aktien und stillen Beteiligungen muß zwischen 21 und 75 Prozent, der von Immobilien oder offenen Immobilienfonds darf bis zu 30 Prozent betragen. Höchstens 30 Prozent des Fondsvermögens dürfen Wechselkurs-Risiken (z.B. durch Anlage in Fremdwährungen) unterliegen. 

Derivate (Optionen) dürfen nur zur Kurssicherung, nicht aber zu Spekulationszwecken eingesetzt wer- den. Deshalb ist ihr Anteil am Fondsvolumen auf 10 Prozent reduziert.

 Die Erträge fließen automatisch in den Fonds zurück (werden also thesauriert). Dadurch wird der Zinseszins-Effekt genutzt!

 Laufzeit:

 Die AS müssen im Rahmen eines Sparplans verkauft werden, in die der Kunde mindestens 18 Jahre lang einzahlt!

 Die Sparpläne müssen für unterschiedlich hohe Renditen errechnet werden – denn die tatsächliche künftige Wertentwicklung kann niemand präzise voraussagen. Bei Berechnungen nach überdurchschnittlicher, durchschnittlicher und schlechter Kursentwicklung kann der Anleger sehen, welcher Betrag er im Regel- bzw. Ausnahmefall einstreichen wird!

 Auszahlungspläne gibt es mit und ohne Kapitalverzehr. Wer auf Dauer von seinem Fonds profitieren möchte, entnimmt nur Zins, Dividenden und Kursgewinne. Wer mehr Geld braucht, lässt sich auch Kapital auszahlen.

Flexibilität:

 AS-Anleger dürfen die Sparrate jederzeit erhöhen, reduzieren oder auch ganz aussetzen. Selbst Extrazahlungen sind kein Problem. Diese Flexibilität ist ein entscheidender Vorteil der neuen Anlageform. Und damit ist auch kein erhöhtes Risiko verbunden: Falls viele AS-Anleger gleichzeitig ihre Zahlungen aus- setzen, hätte die Fondsgesellschaft zwar keine neuen Mittel mehr zur Geldanlage, die bisher angelegten Gelder blieben jedoch investiert, und könnten weiterhin Wertzuwachs erzielen.

 Umschichtung:

Nach drei Vierteln der Laufzeit des AS-Vertrages darf der Anleger sein Vermögen kostenlos in eine andere Anlage seines Fondsunternehmens umschichten, die regelmäßige Erträge abwirft und geringere Kursschwankungen aufweist (wie z.B. Rentenfonds). Wird vorher umgeschichtet, fällt der übliche Fonds-Ausgabeaufschlag von drei bis 5 Prozent an.

Kündigung:

Bei dringendem Geldbedarf kann der Anleger seinem Sparplan mit dreimonatiger Frist kündigen. Für Arbeitslose verkürzt sich dieser Zeitraum auf einen Monat! Die Experten sind sich einig: Durch die neuen AS wird langfristig der Finanzplatz Deutschland gestärkt, denn die zunehmende Nachfrage nach Aktien wird die Kurse stärken und die Aktienanlage für mehr Bürger zu einer akzeptablen Form der Altersvorsorge machen!

Vorteile:

 Anleger profitieren vom traditionell hohen Wertzuwachs von Aktien!

 Und erhalten dadurch Anteil am Produktivvermögen der Unternehmen!

Sind flexibel, denn sie haben bei den Sparraten viel Spielraum, so können sie höhere oder niedrigere monatliche Beträge vereinbaren, oder sogar die Einzahlungen auch vorübergehend ruhen lassen. Extraeinzahlungen sind ebenfalls jederzeit möglich. Damit kann der AS-Sparer die spätere Auszahlungssumme stark beeinflussen.

 Mögliche Nachteile:

Grundsätzlich gilt: Aktienanlagen – und damit auch AS – bieten keine Garantie auf Kurssteigerungen. Auch wenn Aktien im langjährigen historischen Durchschnitt konkurrenzlose Renditen aufweisen – Kursschwankungen sind an der Tagesordnung. Deshalb hat der Gesetzgeber AS als Langzeitanlage konzipiert – so werden Kursausbrüche relativiert!

Ein ernstes Problem taucht auf, wenn die Kurse gegen Ende der AS-Laufzeit im Keller sind. Wer es sich leisten kann, sollte sein Fondskapital erst dann abziehen bzw. umschichten, wenn die Kurse wieder gestiegen sind!

 AS werden nicht steuerlich gefördert! Um eine Gleichbehandlung mit Lebensversicherungen zu erreichen, haben die Fondsgesellschaften eine „Steueroffensive“ angekündigt. Zu beachten ist jedoch: Bei AS sind lediglich Dividenden und Mieteinnahmen zu versteuern, die Kursgewinne bleiben steuerfrei!

 Adressen:

Allgemeine Auskünfte und Informationen erhalten Sie von:

 

BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V.

Postfach 10 04 37, D-60004 Frankfurt am Main,

Fax 069/5971406

 

Informationen zur gesetzlichen Rente erhalten Sie von:

 

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

Ruhrstrasse 2, D-10709 Berlin,

Fax 030/865-272 40

 

Was tun wenn Schulden da sind?

 

Niemand auf dieser Welt macht absichtlich, oder gerne Schulden. Nie meisten Schulden entstehen aus der Not heraus – natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Privatmann der sich ein Auto kauft, was er sich gar nicht leisten, oder ob ein Geschäftsmann, der seine Firm aufbauen will und entsprechend hohe Kreditverpflichtungen auf sich nimmt! Arbeitslosigkeit und Krankheit kann jeden uns einmal im Leben treffen – deshalb wollen wir Ihnen in diesem Report auch keine Ratschläge geben, wie man Schulden pauschal vermeiden kann, sondern konzentrieren uns darauf, was passiert wenn die Schulden erst mal da sind, und vor allem wie man sich dann verhält!

Übrigens – auch Bodo Schäfer, der Autor des Buches- Wege zur finanziellen Freiheit – ist kürzlich mit seiner Firma pleite gegangen und mußte Konkurs anmelden ( ca. 1,7 Millionen Mark Schulden)!!

 Natürlich wollen wir Ihnen hier keine Anleitung geben, wie man Schulden macht, und dann ungestraft davon kommt! – Wir wollen Ihnen hier nur aufzeigen, wie man sich richtig verhält, und wie man im richtigen Augenblick intelligent reagiert! Denn unserer Meinung nach, macht es der Deutsche Staat seinen Bürgen viel zu einfach Schulden zu machen – und wenn dann die Schulden da sind, ist man ganz alleine und muß mit dem „Leichtsinn“ den die Unternehmen an den Tag leben umgehen...!

 Wichtige Regeln:

 Als erstes die wichtigste Regel: Geben Sie Ihren Gläubigern nie das Gefühl, dass Sie völlig Pleite sind und keinen Pfennig mehr zahlen können!

Die zweite Regel lautet: Wenn Ihr Gläubiger das Geld in Raten zurück haben will, machen Sie von sich aus ein Angebot, mit einem Betrag der für Sie nur halb so hoch ist, wie der den Sie tatsächlich zahlen können – ganz einfach, wenn Sie 100 Mark Rate zahlen können – ist Ihr Angebot an den Gläubiger 50 Mark!

Eine weitere wichtige Regel: Versuchen Sie nicht, weitere Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen einzugehen! Je nach Höhe der Schulden, ist eine Umschuldung völlig falsch!

Und auch noch sehr wichtig: Machen Sie nie einem Gläubiger an Angebot, von dem Sie nicht zu 100 Prozent wissen, dass Sie es (mittelfristig) einhalten können!

 Was tun wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

 Zu erst einmal wäre es wichtig zu wissen, wie lange es dauert – wie viel Zeit von der ersten Mahnung bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers minimal und maximal vergehen wird!

Das hängt natürlich davon ab, welche Schritte Ihr Gläubiger wie schnell einleiten wird (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Hauseigene Mahnabteilung – etc.) – im „günstigsten Fall“ kann bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers 6 bis 12 Monate vergehen!

Wenn der Gerichtsvollzieher aber erst mal da ist, was passiert dann?

Die Gerichtsvollzieher, sind wie alle Beamten „recht faul und bequem“ – Ihre Wohnung wird also nur sehr sporatisch und ohne großen Aufwand „durchsucht“ – in Schränke oder ähnliches wird in der Regel nicht geschaut. Es findet praktisch nur eine kurze Befragung statt, wie zum Beispiel der Frage nach Vermögenswerten, Konten, Immobilien, Sparanlagen, Fahrzeugen – etc.!

 Natürlich ist das Auftreten des Gerichtsvollziehers auch davon Abhängig, um welche Summe es geht. Bei einer Forderung von 250 Mark wird wohl kaum nach Immobilien gefragt!

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Aller was im Bereich des „normalen“ ist – nicht! Einen einfachen Farbfernseher nicht, auch eine Sterioanlage oder ähnliches nicht, keine Kleidung, keine Möbel! Nur was in den Bereich von Luxus kommt (ein Fernseher für 5.000 Mark – etc.), beim Auto ist es wieder von der Forderungshöhe abhängig!

Ein großer Vorteil für Sie ist: Wenn Sie selbständig sind, und ein Gewerbe angemeldet haben, kann und darf Ihnen kein Gerichtsvollzieher auf dieser Welt etwas pfänden, dass Sie zur Ausübung Ihres Gewerbes benötigen, wie zum Beispiel, Computer und Drucker, oder Ihr Fahrzeug – etc.! Erst wenn Sie Ihr Gewerbe abgemeldet haben, ist die Pfändung möglich! Und zur Abmeldung Ihres Gewerbes, kann Sie nur das Finanzamt zwingen – nicht das Amtsgericht!

Der Offenbarungseid – (EV):

 Wenn die ganze „Mahnprozedur“ vorbei ist (Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid) und der Gerichtsvollzieher mindestens einmal in Ihrer Wohnung war, gibt es nur noch zwei Sachen die passieren können: Die positive zuerst! Der oder die Gläubiger finden sich fürs erste damit ab, dass sie in naher Zukunft kein Geld von Ihnen bekommen!

Die „negative! Einer Ihrer Gläubiger erzwingt den Offenbarungseid! Das heißt – Sie erhalten von dem für Sie zuständigen Amtsgericht eine Vorladung, zur Abgabe der EV!

Was passiert dort?

Zusammen mit der Vorladung erhalten Sie eine Art Vermögenszeugnis, was Sie vorab zu Hause so weit es geht ausfüllen müssen. Dort wird beispielsweise alles gefragt, was in Ihrem Besitz ist (auch Kleidung und Möbel), und natürlich Ihre Bankverbindungen, und Versicherungen - falls vorhanden.

Alle Schriftstücke über Konten und Versicherungen müssen Sie dann zum Termin ins Amtsgericht mit- bringen. Gegebenenfalls dort ausfüllen und nachreichen.

Falls Sie Konten mit Guthaben, und Versicherungen mit Wert haben, könnten Sie diese im eigenen Interesse vorher kündigen, und auszahlen lassen – (wenn Sie die Vorladung per Post erhalten haben, ist der Termin im Amtsgericht ca. 4 bis 6 Wochen später)! Versicherungen und Konten die kein Guthaben mehr verzeichnen, müssen Sie zwar auch angeben – das kann Ihnen aber dann auch nicht mehr schaden.

Wenn Sie absichtlich falsche Angaben im Amtsgericht machen, wird das mit bis zu mehrjährigen Haft- strafen geahndet!

Nachdem nun alle Angaben vorliegen, werden diese an alle Gläubiger weitergegeben! Somit hat nun jeder einen genauen Überblick über Ihre Situation! Im Amtsgericht selber liegt ein Buch vor, wo Ihr Name dann eingetragen! Sie sind dann ins offizielle Schuldenverzeichnis zumindest für drei Jahre ein- getragen. Außer dem Amtsgericht – wird das auch an die Schufa, und an die Industrie und Handelskammer übermittelt!

Der Eintrag ins Schuldenverzeichnis findet aber nur bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht statt! In allen anderen Amtsgerichten in Deutschland wird nichts eingetragen!

 Wenn Ihr Gläubiger nach Ablauf der drei Jahre nicht erneut die EV verlangt wird diese automatisch aus der Schufa (und dem Schuldenverzeichnis) gelöscht – auch wenn Ihre Schulden noch bestehen!

Sollten Sie im Laufe der drei Jahre doch in der Lage sein, die Schulden zu begleichen, wird die EV nicht automatisch gelöscht! Sie müssen dem Amtsgericht von sich aus schriftlich beweisen, dass der Gläubiger bezahlt ist, der die EV erzwungen hat – dann wird die EV sofort gelöscht (egal wie lange der Ein- trag bestanden hat!

Nur Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden nach Zahlung der Schulden automatisch aus der Schufa gelöscht!

 

Schlußbemerkung:

 

Wir hoffen, Sie konnten mit Hilfe dieses Reports einige neue Erkenntnisse erlangen, die Ihnen in Ihrem weiteren Leben hier und dar hilfreich sein können! Das Thema Geld ist so umfangreich und kompliziert, dass hierfür Tausende von Büchern und Reporten nötig wären, um alle Themenbereiche zu behandeln.

Jede neue Informationen darüber, auch nur die kleinste – kann bei Ihnen schon den entscheidenden Vor- teil erzielen, wenn Sie auch in der Lage sind, diese Information richtig einzusetzen!

Vor allem das Thema Schulden, geht jeden von uns etwas an – nicht jeder kommt vielleicht persönlich damit in Berührung, das ist auch niemandem zu wünschen, denn nur all zu viele Menschen sind schon daran zu Grunde gegangen!

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass vor allem die hier erwähnten Regeln zum Thema Schulden, in keinem Fall eine Anleitung zum „Schulden machen“ sein sollen. Bei den hier niedergeschriebenen Informationen handelt es sich sogar zum größten Teil aus in Vergangenheit persönlich gemachten Erfahrungen, die natürlich die jetzige Wirklichkeit nicht unbedingt widerspiegeln müssen.

Es kann aber ein Vorteil für Sie sein, wenn Sie schon vorher, bevor Sie Schulden machen, wissen was auf Sie zukommt. Das bewahrt Sie zwar nicht dafür – diesen Fehler zu machen, kann Ihnen aber doch ein wenig dabei helfen das Thema Schulden besser zu verstehen...!

 Viele Autoren versuchen, ihre Meinung, und ihre Erfahrungen zu predigen, davon halten wir aber nichts, jeder Mensch sollte seine eigenen Erfahrungen im Leben machen, auch wenn diese von schlechter Natur sind! Wir wollen Ihnen nicht vorschreiben, wie und was Sie in Zukunft zu tun haben – wir wollen Sie nur vernünftig und kompetent informieren! Wir hoffen, das ist uns gelungen?!