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Die verschiedenen
Aktienarten
Die übliche Form der Aktie ist die Stammaktie. Die Stammaktie garantiert das
Stimmrecht das Aktionärs. Es gibt innerhalb der Stammaktien drei verschiedene
Formen...
Die erste Form ist die Inhaberaktie. Bei dieser Form von Aktie ist der Inhaber
zugleich auch der Eigentümer und Besitzer. Die Inhaberaktie kann von Person zu
Person weitergegeben werden. Die Inhaberaktien inländischer Gesellschaften sind
die innerhalb Deutschlands am häufigsten gehandelten Aktien.
Als zweites gibt es die sog. Namensaktien. Wie der Name dieser Aktie schon sagt,
ist der Name des Besitzers (in diesem Fall einer natürlichen oder juristischen
Person) für die Namensaktie von besonderer Bedeutung. Der Name dieser Person
wird auf die Aktie aufgedruckt und im Aktienbuch der jeweiligen Gesellschaft
vermerkt. Die Gesellschaft hat somit eine Übersicht über die Aktienbesitzer und
deren Anteile am Unternehmen. Nachteilig ist allerdings, dass bei einer
Namensaktie der Handel erschwert ist, denn bei einem Wechsel des Aktienbesitzers
müssen der Aufdruck auf der Aktie und die Eintragung im Aktienbuch der
Gesellschaft geändert werden.
Drittens ist hier die vinkulierte Aktie zu nennen. Bei dieser Sonderform der
Namensaktie darf nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft verkauft werden. Die
Gesellschaft ist also nicht nur darüber informiert wer welche Anteile an ihrem
Unternehmen hat, sondern kann auch den Kreis der Aktionäre bestimmen. Eine
weitere Sonderform der Aktie ist die Vorzugsaktie. Der Inhaber einer solchen
Aktie wird, wie der Name schon sagt, bevorzugt, und zwar bei der
Dividendenausschüttung. Entweder erhält er eine höhere Rendite oder eine
garantierte Rendite, die nicht von der Gewinnausschüttung abhängig ist. Im
Gegenzug hierzu sind Vorzugsaktien meist Aktien ohne Stimmrecht.