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Reisereklamation: Fünf Tipps
Die meisten Reisenden wissen, was sie tun müssen, um wegen Reisemängeln
Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter geltend zu machen. Doch bei der
Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter drohen “Rechtsfallen”. Dazu fünf
wichtige Tipps:
1. Alle Schreiben an den Reiseveranstalter per Einschreiben/Rückschein
versenden! Der Reisende muß nämlich den Zugang aller Schreiben beweisen.
Besonders wichtig: der erste Brief, der die Frist wahrt (innerhalb eines Monats
ab Reiseende).
2. Bloßes Meckern zählt nicht. Nur konkrete und detailliert aufgeführte Mängel
können später Grundlage einer Forderung und eventuell einer Klage sein.
3. Vorsicht, wenn Ihnen ein Verrechnungsscheck geschickt wird: Die Einlösung
kann die Zustimmung zu einer Abfindungsvereinbarung darstellen und damit
Ansprüche ausschließen.
4. Weist der Veranstalter Ansprüche zurück, beginnt die Verjährung. Für die
meisten Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Weitere Schreiben
oder Mahnungen des Kunden unterbrechen oder hemmen die Verjährung nicht.
5. Den ersten Brief an den Veranstalter sollte man immer selbst schreiben. Ein
Brief vom Anwalt läßt Veranstalter eher auf stur schalten. Außerdem muß der
Veranstalter die Anwaltskosten für den ersten Brief in der Regel nicht
übernehmen.