Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

Reisereklamation: Fünf Tipps

Die meisten Reisenden wissen, was sie tun müssen, um wegen Reisemängeln Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter geltend zu machen. Doch bei der Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter drohen “Rechtsfallen”. Dazu fünf wichtige Tipps:

1. Alle Schreiben an den Reiseveranstalter per Einschreiben/Rückschein versenden! Der Reisende muß nämlich den Zugang aller Schreiben beweisen. Besonders wichtig: der erste Brief, der die Frist wahrt (innerhalb eines Monats ab Reiseende).

2. Bloßes Meckern zählt nicht. Nur konkrete und detailliert aufgeführte Mängel können später Grundlage einer Forderung und eventuell einer Klage sein.

3. Vorsicht, wenn Ihnen ein Verrechnungsscheck geschickt wird: Die Einlösung kann die Zustimmung zu einer Abfindungsvereinbarung darstellen und damit Ansprüche ausschließen.

4. Weist der Veranstalter Ansprüche zurück, beginnt die Verjährung. Für die meisten Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Weitere Schreiben oder Mahnungen des Kunden unterbrechen oder hemmen die Verjährung nicht.

5. Den ersten Brief an den Veranstalter sollte man immer selbst schreiben. Ein Brief vom Anwalt läßt Veranstalter eher auf stur schalten. Außerdem muß der Veranstalter die Anwaltskosten für den ersten Brief in der Regel nicht übernehmen.
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google