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Was die Krankenkassen zahlen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer ist im 5.
Sozialgesetzbuch grob abgesteckt und wird vom Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen
inhaltlich festgeschrieben. Deshalb unterscheiden sich die Leistungen der
Versicherer nur geringfügig. Lediglich dort, wo das Gesetz Spielraum läßt,
können die Kassen zusätzliche Leistungen bieten. Wer mit dem Gedanken spielt,
die Kasse zu wechseln, sollte sich vorher informieren. Besonders wichtig, wenn
Sie z.B. Akupunktur-Fan sind oder eine chronische Krankheit haben.
Pflichtleistungen: Grundsätzlich müssen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen,
was medizinisch notwendig ist. Die Patienten haben Anspruch darauf, mit Heil-
und Hilfsmitteln versorgt zu werden. Verweigert die Kasse Leistungen, kann der
Patient vor dem Sozialgericht klagen.
Kann-Leistungen: Spielraum haben die Kassen besonders auf dem Feld der Kuren und
Rehabilitationsmaßnahmen. So können einige Kassen Kuren freizügig übernehmen,
während andere aufgrund ihrer Finanzlage gezwungen sind, die Versicherten knapp
zu halten. Auch nicht allgemein anerkannte Therapien, z.B. Sauerstofftherapie
oder Fußreflexzonenmassage, werden von verschiedenen Kassen in Einzelfällen
genehmigt.
Zusatz-Service: Ein weiteres Entscheidungskriterium ist der Kundenservice. Wer
sich häufig Verordnungen genehmigen lassen muß, wird sich z.B. über eine
nahegelegene Geschäftsstelle freuen. Auch beim Telefonservice gibt es deutliche
Unterschiede. So bieten einige Versicherer verbilligte Sonderrufnummern, bei
anderen dagegen fallen die vollen Ferngesprächsgebühren an.