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Pflichten: Wofür Versicherte sorgen
müssen
Meldepflichten:
* Bei Gefahrenerhöhung: wenn vereinbarte Sicherungen an Fenstern und Türen
entfernt werden, wenn längere Abwesenheit (mehr als 60 Tage) geplant ist, wenn
das haus wegen Sanierungsarbeiten eingerüstet wird, wenn in der Umgebung eine
Disko, Gaststätte oder ein Produktionsbetrieb eröffnet wird (wegen höherer
Feuergefahr), wenn der versicherte wegen Scheidung oder Trennung aus der Wohnung
auszieht (bis zur nächsten Vertragsänderung besteht trotzdem Schutz), wenn ein
Umzug geplant ist (für 2 Monate sind zwei Wohnungen versichert)
* Im Schadensfall: Anzeige bei der Polizei, Vorlage einer Inventarliste der
gestohlenen oder beschädigten Sachen, schriftliche Schadensmeldung bei der
Versicherung (Einschreiben + Rückschein) unter Beifügung der polizeilichen
Vorgangsnummer und der Inventarliste, bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus muß
der Versicherung die Möglichkeit zur Besichtigung gegeben werden, wird davon
kein Gebrauch gemacht, kann aufgeräumt werden (beschädigte Sachen bis zur
Regulierung des Schadens aufbewahren
Schadensverhütungspflichten:
* Inventarliste über sämtlichen Hausrat anfertigen und Kaufbelege aufbewahren,
Versicherungssumme regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls erhöhen, Fenster und
Türen so einbruchsicher wie möglich machen, sichern durch abschließbare Griffe,
außen bündig sitzende Zylinderschlösser, von außen nicht abschraubbare
Sicherheitsbeschläge, Alarmanlage, Bewegungsmelder, bei Verlassen der Wohnung
Türen abschließen und nicht nur ins Schloß ziehen, Fenster schließen (keine
Kippstellung)
* Geschirrspüler und Waschmaschinen bei Verlassen der Wohnung nicht einschalten,
nach dem Betrieb Wasserzuleitung zudrehen, kein offenes Feuer (Kerzen)
unbeaufsichtigt lassen, Wertgegenstände sicher aufbewahren (möglichst Tresor,
Bankschließfach), niemals gut sichtbar liegen lassen, Bargeld nur in geringem
Umfang zu Hause aufbewahren, elektronische Geräte (PC, TV) vollständig
ausschalten, nicht nur Stand-by-Schalter betätigen.