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Pflichten: Wofür Versicherte sorgen müssen

Meldepflichten:
* Bei Gefahrenerhöhung: wenn vereinbarte Sicherungen an Fenstern und Türen entfernt werden, wenn längere Abwesenheit (mehr als 60 Tage) geplant ist, wenn das haus wegen Sanierungsarbeiten eingerüstet wird, wenn in der Umgebung eine Disko, Gaststätte oder ein Produktionsbetrieb eröffnet wird (wegen höherer Feuergefahr), wenn der versicherte wegen Scheidung oder Trennung aus der Wohnung auszieht (bis zur nächsten Vertragsänderung besteht trotzdem Schutz), wenn ein Umzug geplant ist (für 2 Monate sind zwei Wohnungen versichert)
* Im Schadensfall: Anzeige bei der Polizei, Vorlage einer Inventarliste der gestohlenen oder beschädigten Sachen, schriftliche Schadensmeldung bei der Versicherung (Einschreiben + Rückschein) unter Beifügung der polizeilichen Vorgangsnummer und der Inventarliste, bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus muß der Versicherung die Möglichkeit zur Besichtigung gegeben werden, wird davon kein Gebrauch gemacht, kann aufgeräumt werden (beschädigte Sachen bis zur Regulierung des Schadens aufbewahren

Schadensverhütungspflichten:
* Inventarliste über sämtlichen Hausrat anfertigen und Kaufbelege aufbewahren, Versicherungssumme regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls erhöhen, Fenster und Türen so einbruchsicher wie möglich machen, sichern durch abschließbare Griffe, außen bündig sitzende Zylinderschlösser, von außen nicht abschraubbare Sicherheitsbeschläge, Alarmanlage, Bewegungsmelder, bei Verlassen der Wohnung Türen abschließen und nicht nur ins Schloß ziehen, Fenster schließen (keine Kippstellung)
* Geschirrspüler und Waschmaschinen bei Verlassen der Wohnung nicht einschalten, nach dem Betrieb Wasserzuleitung zudrehen, kein offenes Feuer (Kerzen) unbeaufsichtigt lassen, Wertgegenstände sicher aufbewahren (möglichst Tresor, Bankschließfach), niemals gut sichtbar liegen lassen, Bargeld nur in geringem Umfang zu Hause aufbewahren, elektronische Geräte (PC, TV) vollständig ausschalten, nicht nur Stand-by-Schalter betätigen.
 

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