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Vertragsabschluss
- Zeitarbeit
Bevor Sie Ihren Vertrag unterschreiben, sollten Sie auf Folgendes achten:
Lizenz: Hat die Zeitarbeitsfirma eine vom Landesarbeitsamt ausgestellte gültige
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Bundesverband: Ist sie Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und erfüllt so
soziale Mindeststandards?
Kunden: Zählen zu ihren Stammkunden auch renommierte Unternehmen?
Einsatz: Sind Tätigkeit und Beschäftigungsort genau beschrieben und fixiert? Ist
der Radius Ihres Einsatzgebiets begrenzt (sofern Sie nur in einem bestimmten
Gebiet arbeiten wollen)?
Gehalt: Ist die Bezahlung “marktgerecht”? Werden bei entfernteren Einsatzorten
Fahrtkosten und Spesenübernommen? Sind Überstunden, Lohnfortzahlung (bei
Krankheit, Urlaub oder Nichtbeschäftigung), vermögenswirksame Leistungen sowie
sonstige Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Erschwerniszulagen) im
Vertrag festgehalten?
Urlaub: Wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub von 24 Werktagen
(inkl. Samstage) gewährt?
Probezeit: Dauert die Probezeit bei einem unbefristeten Vertrag längstens sechs
Monate?
Rechte: Werden Sie über Ihre Rechte aufgeklärt? Händigt die Zeitarbeitsfirma
Ihnen pflichtgemäß das “Merkblatt für Leiharbeitnehmer” der Bundesanstalt für
Arbeit (in Ihrer Muttersprache) aus? Tipp: Akzeptieren Sie keine vom Merkblatt
abweichenden Klauseln bzw. mündlichen Vereinbarungen.
Vertragsdauer: Ist der Vertrag befristet? Seit 1997 ist das bis zu dreimal
innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erlaubt - sofern die Verträge direkt
aneinander anschließen. Ist das so genannte Synchronisationsverbot eingehalten -
überdauert also das Arbeitsverhältnis den Ersteinsatz um mindestens 25 Prozent?
Kündigung: beträgt die Kündigungsfrist, wie für Angestellte und Arbeiter üblich,
während der Probezeit 14 tage und danach vier Wochen zum 15. oder zum Ende des
Monats?