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 Banken kassieren über Gebühr

Die Geldhäuser lassen sich viele Leistungen vom Kunden extra bezahlen. Nicht immer ist das rechtens. Hier sagen wir Ihnen, wann das Recht auf Ihrer Seite ist und wie Sie sich am besten gegen ungerechtfertigte Gebühren wehren
 

Wenn die Bank bei Bargeldabhebungen Gebühren erhebt
Viele Banken berechnen neben der üblichen Kontoführungsgebühr noch zusätzlichen einen Betrag, wenn der Kunde Bargeld vom eigenen Konto am Schalter abhebt oder einzahlt. Daß das nicht rechtens ist, haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 in einem Urteil gegen die Deutsche Bank entschieden. Ein zweites Urteil des BGH vom Mai 1996 hat die frühere Auffassung bestätigt. Das Urteil besagt, daß die Kreditinstitute mindestens fünf Freiposten im Monat für Bargeldeinzahlungen und -abhebungen gewähren müssen. Frühestens ab der sechsten Buchung dürfen sie einen zusätzlichen Beitrag vom Kunden verlangen.

Die Banken gehen verschieden auf das Urteil ein
Die Kreditinstitute haben die beiden Urteile unterschiedlich aufgenommen. Einige bieten einen pauschalen Betrag als Kostenerstattung an, wenn sich ein Kunde mit einem Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Zweigstelle meldet.
Andere Banken wollen, daß der Kunde eindeutig beweist, wieviel er in der Vergangenheit bezahlen mußte. Wiederum andere, z.B. die Postbank, weigern sich nach wie vor, Freiposten einzuräumen oder gar Geld zurückzuzahlen.

So fordern Sie von Ihrer Bank zuviel gezahlte Gebühren zurück
Prüfen Sie, bevor Sie Geld zurückverlangen, wie Ihr Geldinstitut Ihr Konto abrechnet und ob das in der Vergangenheit schon immer so war. Wenn Sie eine pauschale Kontogebühr haben, mit der die Kosten für sämtliche Buchungen gedeckt sind, bekommen Sie kein Geld zurück. Schließlich hat die Bank oder Sparkasse auch keine gesonderte Gebühr für die Bargeldabhebung berechnet.

Hat Ihnen die Bank bei Einzelpostenabrechnung dagegen keine fünf Freiposten eingeräumt und Gebühren für Ein- oder Auszahlungen von Bargeld abgezogen, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Kundenberater sprechen. Nehmen Sie eine pauschale Rückerstattung ruhig an Sie müssen keine Angst haben, daß Ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind; denn die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.

Hinweis Die Kunden in den neuen Bundesländern können ihre Forderungen erst seit 1.7.1990 geltend machen.

Bietet der Kundenberater Ihnen einen pauschalen Betrag als Entschädigung an, so gehen Sie besser darauf ein. Andernfalls müssen Sie nämlich den Schaden im einzelnen nachweisen. Da die meisten Kunden aber nicht mehr über die alten Kontoauszüge verfügen, ist das oft schwierig.

Die Bank ist zwar verpflichtet, alle Belege längere Zeit aufzubewahren. Sie wird diese aber kaum herausgeben; denn die Beweislast liegt beim Kunden.Die Urteile Bundesgerichtshof vom 30.11.1993, XI ZR 80/93. Bundesgerichtshof vom 7.5.1996, XI ZR 217/95.

Zu teuer - Wenn Sie der fremde Geldautomat zur Kasse bittet
Wer künftig sein Geld am Automaten eines fremden Geldinstitutes holt, kann höhere Gebühren kaum noch verhindern. Der Sparkassenverband will eine Vereinbarung des deutschen Kreditgewerbes nicht mehr als bindend anerkennen, derzufolge die Banken und Sparkassen von Nutzern eines Geldautomaten, der nicht zur kontoführenden Bank gehört, höchstens 4 DM bei Beträgen bis 400 DM und höchstens 1% bei Beträgen über 400 DM verlangen.

Rund die Hälfte aller Abhebungen an Automaten könnte sich dadurch verteuern. Mindestbeträge von 6 DM bis 9 DM sind im Gespräch. Damit antworten die Filialbanken auf den Wettbewerb der jungen Direktbanken, die selbst kein Geld in die Aufstellung von Geldautomaten stecken. Die Kunden der Direktbanken müssen zu einer Zweigstelle ihrer Mutterbank oder zu einem ganz fremden Automaten, wenn sie Bargeld brauchen. Vor allem die Sparkassen mit ihrem weitverzweigten Filialnetz müssen dabei herhalten.
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Hausbank immer darauf, daß in der Nähe der Wohnung, der Arbeitsstelle oder auf dem Arbeitsweg ein Automat Ihrer Bank zu finden ist. So können Sie sich leichter kostenlos mit Bargeld eindecken..

Zu teuer - Wenn die Änderung des Freistellungsauftrages Geld kostet
Banken und Sparkassen verlangen immer öfter Geld, wenn ein Kunde den Freistellungsantrag für Zinsen ändern will. Die Gebühren dafür reichen von 10 DM bis 15 DM. Ob sie damit auf dem Boden des Gesetzes stehen, ist derzeit noch streitig.

Drei Oberlandesgerichte haben sich inzwischen damit befaßt. Zwei Gerichte halten die Gebühr für rechtens, ein Gericht hält sie für einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Legen Sie bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht die Hände in den Schoß. Wenn Ihre Bank für die Verwaltung oder Änderung des Freistellungsantrages ein Entgelt fordert, zahlen Sie es am besten nur unter schriftlichem Vorbehalt.

Verlangen Sie in dem Schreiben auch gleich eine Erklärung von Ihrem Kreditinstitut, daß es die Gebühr sofort zurückzahlt, wenn ein Gericht diese Klausel rechtskräftig für unwirksam erklärt.
 

Die Urteile
Gegen Gebühren beim Freistellungsantrag Oberlandesgericht Zweibrücken vom 8.11.1996, 2 U 16/96.
Für Gebühren beim Freistellungsantrag Oberlandesgericht München vom 11.7.1996, 29 U 1677/96. Oberlandesgericht Karlsruhe vom 8.11.1996, 15 U 198/95.
 

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