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Tipps für Bauherren - Nachteile vermeiden

Vertrag:
Um das Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln wirksam ausüben zu können, dürfen die während der Ausführung vorab zu leistenden Abschlagszahlungen nicht zu hoch sein - sonst bleibt am Schluss eine so geringe Restsumme, das ein unseriöser Betrieb unter Umständen lieber auf eine Restzahlung verzichtet, statt umfangreich nachzubessern.

Material:
Bei der Bezahlung von Abschlägen für angeliefertes Material gehen Bauherren teilweise ein hohes Risiko ein. Wenn z.B. Marmorplatten für ein Bad geliefert werden, sollte der Bauherr die Abschlagszahlung an die Bedingung knüpfen, dass der Handwerksbetrieb sich schriftlich bereit erklärt, kostenlosen Ersatz zu liefern, wenn der Handwerker die Platten bei der Verarbeitung beschädigt.

Abschnitte:
Da das Gesetz trotz der zu leistenden Abschlagszahlungen keine Teilabnahmen einzelner Abschnitte vorsieht, sollte dies zumindest bei größeren Vorhaben vertraglich vereinbart werden.

Verzug:
Das Gesetz lässt Spielraum für die Vertragsgestaltung: Anstelle des automatisch eintretenden Verzugs 30 Tage nach Rechnungsstellung kann auch eine verlängerte Frist vereinbart werden.

Pleiteschutz:
Nicht selten handelt es sich beim Vertragspartner um eine GmbH mit geringem Haftkapital. Wenn hohe Abschlagszahlungen zu leisten sind, sollten sich die Auftragsgeber gegen das Konkursrisiko absichern; entweder über eine Vertragserfüllungs-Bürgschaft von der hausbank des beauftragten Betriebs oder eine Vertrauensschadenversicherung, die der betrieb abschließt.
 

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