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Falscher Rat – dafür können Sie Banken
haftbar machen
Fühlen Sie sich von Ihrer Bank falsch beraten? Haben Sie größere Summen
verloren, weil sich der angeblich sichere Anlagetipp Ihres Bankers als falsch
erwiesen hat? Dann sollten Sie nicht gleich aufgeben. Immer mehr Gerichte
urteilen zu Gunsten der Anleger.
Prüfen Sie anhand dieser 4 Tipps, ob ein Streit vor Gericht Aussicht auf Erfolg
hat, und sorgen Sie für künftige Streitigkeiten vor.
Tipp 1: Als Kunde haben Sie einen Anspruch auf eine richtige, vollständige und
verständliche Information über die geplante Anlage (Bundesgerichtshof, Az.: XI
ZR 12/93). Lassen Sie sich nach einem Beratungsgespräch den Vorschlag
schriftlich bestätigen. Nur so ist die falsche Empfehlung später vor Gericht
eindeutig zu beweisen.
Tipp 2: Banken müssen bei der Beratung auch Ihren Wissensstand berücksichtigen
und Sie auf die speziellen Risiken hinweisen, etwa bei Warentermingeschäften,
Optionsscheinen oder riskanten Aktien (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 12 U
2130/97, 12 U 2131/97, 2 U 1225/97). Wer trotz eindeutigen Risikohinweises sein
Geld aufs Spiel setzt, muss den Verlust allein tragen. Und: Wer im
Beratungsgespräch vorgibt, schlauer zu sein, als er ist, kann vor Gericht
ebenfalls leer ausgehen. Vorsicht: Geben Sie ohne Beratung Ihrer Bank einen
gezielten Auftrag zum Kauf bestimmter Wertpapiere, können Sie das Kreditinstitut
später nicht zur Rechenschaft ziehen (BGH, Az.: XI ZR 232/95 und XI ZR 133/95).
Tipp 3: Die Banken müssen die von ihnen angebotenen Anlageobjekte zumindest auf
Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen (Bundesgerichtshof, Az.:
III ZR 62/99, Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 U 5/99.
Tipp 4: Die Bank muss ihre Zusagen einhalten. Beispiel Online-Banking: Die Bank
haftet dafür, wenn es durch Softwaremängel zu Übertragungsfehlern und damit zu
Schäden kommt, etwa weil ein Auftrag zu spät ausgeführt und ein Wertpapier
dadurch zu teuer gekauft wird (Landgericht Nürnberg, Az.: 14 O 9971/98).