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Was kostet das? - Beleidigungen
Die Höhe der Geldstrafe bei Beleidigungen hängt von den Umständen der Tat
und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Zehn bis dreißig
Tagessätze sind die Regel. Ein Tagessatz ist der dreißigste Teil des
Netto-Monatsgehalts. Der Ferraribesitzer wird also um ein größere Summe
„erleichtert" als die Rentnerin, die sich mit Zeitung austragen etwas
dazuverdient.
Faustregel: Je obszöner die Beleidigung, desto teurer wird’s. Und: Gegenüber
Polizisten lohnt sich Selbstbeherrschung noch mehr, denn Uniformträger zu
beleidigen, wird besonders teuer.
Folgende „Tarife" nannte der ADAC beispielhaft:
Herausgestreckte Zunge:300 DM" Kleine fette Sau":400 DMVogelzeigen:750 DM"Bei
dir piept es wohl":1.500 DM"Fieses Miststück":5.000 DM" Alte Sau":5.000 DM
Stinkefinger zeigen: satte 8.000 DM Ohrfeige + Beleidigung:12.000 DM
Beleidigungen gegenüber Amtspersonen wie Polizisten und Politessen schlagen
schnell kräftig zu Buche:
"Blödes Weib":1.120 DM "Dumme Kuh":1.120 DM "Trottel in Uniform": 3.000 DM "Du
Schlampe":3.800 DM
Auch "geschickte Formulierungen" wie: "Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu
Ihnen sagen", mögen zwar Erleichterung bringen, aber das auch vor allem für den
Geldbeutel: satte 3.000 DM