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Was kostet das? - Beleidigungen

Die Höhe der Geldstrafe bei Beleidigungen hängt von den Umständen der Tat und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Zehn bis dreißig Tagessätze sind die Regel. Ein Tagessatz ist der dreißigste Teil des Netto-Monatsgehalts. Der Ferraribesitzer wird also um ein größere Summe „erleichtert" als die Rentnerin, die sich mit Zeitung austragen etwas dazuverdient.
Faustregel: Je obszöner die Beleidigung, desto teurer wird’s. Und: Gegenüber Polizisten lohnt sich Selbstbeherrschung noch mehr, denn Uniformträger zu beleidigen, wird besonders teuer.

Folgende „Tarife" nannte der ADAC beispielhaft:
Herausgestreckte Zunge:300 DM" Kleine fette Sau":400 DMVogelzeigen:750 DM"Bei dir piept es wohl":1.500 DM"Fieses Miststück":5.000 DM" Alte Sau":5.000 DM Stinkefinger zeigen: satte 8.000 DM Ohrfeige + Beleidigung:12.000 DM

Beleidigungen gegenüber Amtspersonen wie Polizisten und Politessen schlagen schnell kräftig zu Buche:
"Blödes Weib":1.120 DM "Dumme Kuh":1.120 DM "Trottel in Uniform": 3.000 DM "Du Schlampe":3.800 DM
Auch "geschickte Formulierungen" wie: "Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu Ihnen sagen", mögen zwar Erleichterung bringen, aber das auch vor allem für den Geldbeutel: satte 3.000 DM
 

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