Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

 

 Welche Vermögenswerte das Sozialamt für den Elternunterhalte nicht antasten darf

* Vermögenswirksam angelegtes Gehalt

* Selbstbewohnte Eigentumswohnung oder Hausgrundstück mit bis zu zwei Wohnungen (zweite Wohnung in der Größe einer Einliegerwohnung).

* Barvermögen bis ca. 25000 Euro (je nach Bundesland unterschiedlich).

* Weitere Vermögensteile bis ca. 25000 Euro, falls keine Immobilien vorhanden sind (je nach Bundesland unterschiedlich).

* Vermögen, das darüber hinaus zur Altersvorsorge benötigt wird, zum Beispiel Lebensversicherungen.
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google