Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de
“Blitz”-Verlobung schützt vor Strafe
Wen ein Fahrzeughalter auf dem Beifahrersitz sitzt, als sein Wagen geblitzt
wird, muß er der Polizei keine Auskunft darüber geben, wer den Wagen gefahren
hat. Das gilt nach der Straßprozeßordnung zumindest dann, wenn der Fahrer der
Ehegatte oder der Verlobte war. Der Beifahrer darf sich dann auf sein
Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Doch Vorsicht: Verlobt sein heißt, sich
“ernsthaft” die Heirat versprochen zu haben. Wer geblitzt wurde, muß seinem
Partner also schleunigst einen Antrag machen. Es reicht aus, daß man verlobt
ist, bevor der Staatsanwalt oder die Polizei einen zu Aussage auffordert. Aber
die Behörden können einen Eid verlangen, wenn sie an der Liebe zweifeln.