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“Blitz”-Verlobung schützt vor Strafe

Wen ein Fahrzeughalter auf dem Beifahrersitz sitzt, als sein Wagen geblitzt wird, muß er der Polizei keine Auskunft darüber geben, wer den Wagen gefahren hat. Das gilt nach der Straßprozeßordnung zumindest dann, wenn der Fahrer der Ehegatte oder der Verlobte war. Der Beifahrer darf sich dann auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Doch Vorsicht: Verlobt sein heißt, sich “ernsthaft” die Heirat versprochen zu haben. Wer geblitzt wurde, muß seinem Partner also schleunigst einen Antrag machen. Es reicht aus, daß man verlobt ist, bevor der Staatsanwalt oder die Polizei einen zu Aussage auffordert. Aber die Behörden können einen Eid verlangen, wenn sie an der Liebe zweifeln.
 

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