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 Die wichtigsten Firmenversicherungen

Inventarversicherung:
Sie ist einer privaten Hausratversicherung vergleichbar und ersetzt Schäden an technischen und kaufmännischen Einrichtungen bei Brand, blitz, Einbruch oder Sturm. Bedeutung: Sehr wichtig für alle Firmen.

Betriebsunterbrechungsversicherung:
Ruht der Betrieb, zum Beispiel wegen eines Brandes, ersetzt diese Versicherung eine Zeit lang den entgangenen Gewinn. Außerdem übernimmt sie die fortlaufenden Kosten sowie die Miete für Ersatzräume. Bedeutung: Je leichter der Arbeitsort verlegt werden kann, desto unwichtiger ist die Police.

Autoinhaltsversicherung:
Sie springt ein, wenn Waren bei einem Autounfall, -einbruch oder -diebstahl verloren gehen. Bedeutung: Für Händler und Handwerker von Branche und Firmenstruktur abhängig. Für Dienstleister und Freiberufler nicht notwendig.

Elektronikversicherung:
Sie versichert alle Büro-, Kommunikations- und Sicherungsgeräte, auch gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung, Kurzschluss, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions- oder materialfehler. Ersetzt werden die Kosten für Wiederherstellung oder -beschaffung, aber auch für die Wiedereingabe der Daten. Bedeutung: Für Handwerker nicht notwendig. Alle anderen: Im Einzelfall prüfen.

Glasversicherung:
Sie begleicht die Kosten für Schäden an Innen- und Außenverglasungen aller Art. Bedeutung: Sehr wichtig für Händler. Für Handwerker, Dienstleister und Freiberufler gilt: Im Einzelfall prüfen.

Haftpflichtversicherung:
Sie übernimmt Schäden, die Unternehmer oder Mitarbeiter bei der Arbeit verursachen. Von der fehlerhaften Beratung eines Notars bis zur Verletzung eines Kunden auf dem Firmengelände. Bedeutung: Für alle Firmen sehr wichtig.

Rechtsschutzversicherung:
Sie kombiniert Verkehrs-, Berufs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und sichert den Gründer und seine Familie auch bei privaten Streitigkeiten vor Gericht ab. So trägt sie die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständige und Gutachter. Bedeutung: Für Händler, Dienstleister und Freiberufler nicht notwendig. Bei Handwerkern abhängig von der Firmenstruktur.
 

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