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Kinderförderung von Vater Staat
Kindergeld entscheidet die Familienkasse. In den Augen des Finanzamts gelten
Kinder nur als solche, wenn ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht. Das hängt vom
Alter und der Tätigkeit des Kindes ab. Eltern sollten beim Finanzamt immer alle
Kinder angeben und zwar unabhängig davon, ob sie auf der Lohnsteuerkarte
eingetragen sind.
Bis zum 18. Geburtstag ist der Bezug von Kindergeld problemlos.
Bis zu 21 Jahren erkennt der Fiskus Kinder an, wenn sie beim Arbeitsamt
arbeitslos gemeldet sind.
Bis zu 27 Jahren gibt es Geld, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert (Schule,
Lehre, Studium, Praktikum). War der Nachwuchs bei der Bundeswehr oder beim
Zivildienst, verlängert sich die steuerliche Begünstigung um die Dauer der
Dienstzeit über das 27. Lebensjahr hinaus.
Eine weitere Bedingung fürs Kindergeld: Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen
eine bestimmte Jahressumme nicht überschreiten (siehe Grafik). Zuzüglich können
aber Werbungskosten des Kindes geltend gemacht werden - pauschal 1000 Euro, bei
höheren Werbungskosten auch mehr.
Alle Freibeträge ausschöpfen. Ausbildungsfreibeträge erhalten Sie für Kinder in
der Ausbildung. Sind sie unter 18 und auswärts untergebracht, können 900 Euro -
für ältere Kinder max. 1100 Euro - angesetzt werden.