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Wichtige Klauseln
bei Unfallversicherungen
Verweis:
Schließen Sie nur bei Versicherungen ab, die für bestimmte Berufe oder im Alter
auf Verweise verzichten.
50-Prozent-Grenze:
Viele Versicherer zahlen erst ab 50 Prozent Invalidität. Besser sind Verträge
mit Staffelregelung.
Meldefristen:
Oft verzögern sich Zahlungen, weil ärztliche Untersuchungen ausstehen. Ausweg:
Versicherungen, die vom ersten Tag an zahlen.
Beiträge:
Wer während der Prüfung seines Falls keine Beiträge zahlen will, wählt lieber
Verträge mit zinsfreier Beitragsstundung.