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 Wichtige Klauseln bei Unfallversicherungen

Verweis:
Schließen Sie nur bei Versicherungen ab, die für bestimmte Berufe oder im Alter auf Verweise verzichten.

50-Prozent-Grenze:
Viele Versicherer zahlen erst ab 50 Prozent Invalidität. Besser sind Verträge mit Staffelregelung.

Meldefristen:
Oft verzögern sich Zahlungen, weil ärztliche Untersuchungen ausstehen. Ausweg: Versicherungen, die vom ersten Tag an zahlen.

Beiträge:
Wer während der Prüfung seines Falls keine Beiträge zahlen will, wählt lieber Verträge mit zinsfreier Beitragsstundung.
 

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