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Tipps für Bauherren - Nachteile vermeiden
Vertrag:
Um das Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln wirksam ausüben zu können, dürfen die
während der Ausführung vorab zu leistenden Abschlagszahlungen nicht zu hoch sein
- sonst bleibt am Schluss eine so geringe Restsumme, das ein unseriöser Betrieb
unter Umständen lieber auf eine Restzahlung verzichtet, statt umfangreich
nachzubessern.
Material:
Bei der Bezahlung von Abschlägen für angeliefertes Material gehen Bauherren
teilweise ein hohes Risiko ein. Wenn z.B. Marmorplatten für ein Bad geliefert
werden, sollte der Bauherr die Abschlagszahlung an die Bedingung knüpfen, dass
der Handwerksbetrieb sich schriftlich bereit erklärt, kostenlosen Ersatz zu
liefern, wenn der Handwerker die Platten bei der Verarbeitung beschädigt.
Abschnitte:
Da das Gesetz trotz der zu leistenden Abschlagszahlungen keine Teilabnahmen
einzelner Abschnitte vorsieht, sollte dies zumindest bei größeren Vorhaben
vertraglich vereinbart werden.
Verzug:
Das Gesetz lässt Spielraum für die Vertragsgestaltung: Anstelle des automatisch
eintretenden Verzugs 30 Tage nach Rechnungsstellung kann auch eine verlängerte
Frist vereinbart werden.
Pleiteschutz:
Nicht selten handelt es sich beim Vertragspartner um eine GmbH mit geringem
Haftkapital. Wenn hohe Abschlagszahlungen zu leisten sind, sollten sich die
Auftragsgeber gegen das Konkursrisiko absichern; entweder über eine
Vertragserfüllungs-Bürgschaft von der hausbank des beauftragten Betriebs oder
eine Vertrauensschadenversicherung, die der betrieb abschließt.