Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

Die wichtigsten Regeln zur Betriebskostenabrechnung

Streit um die Betriebskostenabrechnung ist die häufigste Ursache für Differenzen zwischen Mietern und Vermietern. 26% aller Rechtsberatungen bei den Mietervereinen drehen sich um dieses heikle Thema.

Abrechnungspflicht:
Leistet der Mieter Vorauszahlungen, muss der Vermieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Abrechnung vorlegen. Bei Sozialwohnungen beträgt die Frist 12 Monate, bei frei finanziertem Wohnraum fehlt eine entsprechende Regelung. Wenn der Vermieter sichnach erfolgter Ablesung ungebührlich viel Zeit lässt, sollte der Mieter die Abrechnung anmahnen. Im Extremfall kommt auch eine Zurückbehaltung von Betriebkostenvorauszahlungen in Betracht.

Abrechnungszeitraum:
Grundsätzlich 12 Monate. Der Abrechnungszeitraum braucht nicht dem Kalenderjahr zu entsprechen.

Verständlichkeit:
Die Abrechnung muss auch für Personen verständlich sein, die sich noch nicht mit der Materie befasst haben. Dazu gehört eine klare Aufschlüsselung der Kostenarten und -beträge, eine gewisse Einarbeitungszeit ist dem Mieter zumutbar. Unzulässig sind Klauseln, nach denen die Abrechnung “4 Wochen nach Zugang” als anerkannt gilt.

Einsichtsrecht:
Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in alle Belege. Normalerweise können diese in den Räumen des Vermieters eingesehen werden. Sendet der Vermieter Kopien, darf er die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen - bis zu 1 Mark pro Kopie gilt als angemessen.

Verhältnismäßigkeit:
Der Vermieter ist quasi Treuhänder für die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen und muss als solcher sparsam wirtschaften. Streit gibt es häufig, wenn für einzelne Posten ungewöhnlich hohe Zahlungen geleistet werden, z.B. für Hausreinigung oder das Gehalt des Hauswarts. Die Mieter können eine Tätigkeitsbeschreibung einfordern.

Verjährung:
Betriebkostennachforderungen verjähren nach Ablauf von 4 Jahren. Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt erst am 1. Januar des Folgejahres. Legt der Vermieter die Abrechnung im Mai 2000 vor, verjährt sie erst am 31.12.2004.

Mietervereine:
Wer mit der Nebenkostenabrechnung nicht klar kommt, sollte unbedingt Rat bei einem Experten suchen - die günstigste Beratung bieten die Mietervereine.
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google