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Die wichtigsten Regeln zur
Betriebskostenabrechnung
Streit um die Betriebskostenabrechnung ist die häufigste Ursache für
Differenzen zwischen Mietern und Vermietern. 26% aller Rechtsberatungen bei den
Mietervereinen drehen sich um dieses heikle Thema.
Abrechnungspflicht:
Leistet der Mieter Vorauszahlungen, muss der Vermieter innerhalb eines
angemessenen Zeitraums die Abrechnung vorlegen. Bei Sozialwohnungen beträgt die
Frist 12 Monate, bei frei finanziertem Wohnraum fehlt eine entsprechende
Regelung. Wenn der Vermieter sichnach erfolgter Ablesung ungebührlich viel Zeit
lässt, sollte der Mieter die Abrechnung anmahnen. Im Extremfall kommt auch eine
Zurückbehaltung von Betriebkostenvorauszahlungen in Betracht.
Abrechnungszeitraum:
Grundsätzlich 12 Monate. Der Abrechnungszeitraum braucht nicht dem Kalenderjahr
zu entsprechen.
Verständlichkeit:
Die Abrechnung muss auch für Personen verständlich sein, die sich noch nicht mit
der Materie befasst haben. Dazu gehört eine klare Aufschlüsselung der
Kostenarten und -beträge, eine gewisse Einarbeitungszeit ist dem Mieter
zumutbar. Unzulässig sind Klauseln, nach denen die Abrechnung “4 Wochen nach
Zugang” als anerkannt gilt.
Einsichtsrecht:
Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in alle Belege. Normalerweise können diese in
den Räumen des Vermieters eingesehen werden. Sendet der Vermieter Kopien, darf
er die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen - bis zu 1 Mark pro Kopie gilt
als angemessen.
Verhältnismäßigkeit:
Der Vermieter ist quasi Treuhänder für die vom Mieter geleisteten
Vorauszahlungen und muss als solcher sparsam wirtschaften. Streit gibt es
häufig, wenn für einzelne Posten ungewöhnlich hohe Zahlungen geleistet werden,
z.B. für Hausreinigung oder das Gehalt des Hauswarts. Die Mieter können eine
Tätigkeitsbeschreibung einfordern.
Verjährung:
Betriebkostennachforderungen verjähren nach Ablauf von 4 Jahren. Vorsicht: Die
Verjährungsfrist beginnt erst am 1. Januar des Folgejahres. Legt der Vermieter
die Abrechnung im Mai 2000 vor, verjährt sie erst am 31.12.2004.
Mietervereine:
Wer mit der Nebenkostenabrechnung nicht klar kommt, sollte unbedingt Rat bei
einem Experten suchen - die günstigste Beratung bieten die Mietervereine.