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Die Steuerklassen

Steuerklasse I
Ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie Verheiratete, deren Ehepartner im Ausland leben.

Steuerklasse II
Ledige und Geschiedene, denen der Haushaltsfreibetrag zusteht, wenn Kinder gemeldet sind, für die sie Kindergeld beziehen.

Steuerklasse III
Verheiratete, wenn ein Ehepartner nicht arbeitet oder die Steuerklasse V wählt.

Steuerklasse IV
Verheiratete, die beide ein Gehalt beziehen.

Steuerklasse V
Tritt für einen Ehepartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere III wählt.

Steuerklasse VI
Für die zweite oder weitere Lohnsteuerkarte, wenn der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt. Diese Klasse immer für den schlechter bezahlten Job wählen.
 

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