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Die Steuerklassen
Steuerklasse I
Ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie Verheiratete, deren Ehepartner im
Ausland leben.
Steuerklasse II
Ledige und Geschiedene, denen der Haushaltsfreibetrag zusteht, wenn Kinder
gemeldet sind, für die sie Kindergeld beziehen.
Steuerklasse III
Verheiratete, wenn ein Ehepartner nicht arbeitet oder die Steuerklasse V wählt.
Steuerklasse IV
Verheiratete, die beide ein Gehalt beziehen.
Steuerklasse V
Tritt für einen Ehepartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere
III wählt.
Steuerklasse VI
Für die zweite oder weitere Lohnsteuerkarte, wenn der Arbeitnehmer mehrere
Tätigkeiten ausübt. Diese Klasse immer für den schlechter bezahlten Job wählen.