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 Wie die Kreditgeber tricksen und was Sie dagegensetzen sollten

 

* Effektivzinsen werden nur für die Zinsbindungsfrist oder bei variablen Zinsen für eine kurze Laufzeit genannt, nicht für die Gesamtlaufzeit. Vergleichen Sie nur Effektivzinsen für dieselbe Laufzeit. Bei variabler Verzinsung liefert der Effektivzinsvergleich ohnehin kein sinnvolles Ergebnis.

 

* Bei Kombinationsfinanzierungen aus Bank-, Bauspar- oder Versicherungsverträgen werden einzelne Effektivzinsen genannt. Lassen Sie sich den Gesamtzins von neutralen Experten (z.B. Verbraucherzentrale) berechnen.

 

* Extras: Schätzkosten oder Kontogebühren sind verhandelbar. Teilauszahlungszuschläge sollte man ganz ablehnen.

 

* Bereitstellungszinsen werden mal ab dem zweiten Monat, mal ab dem erst

en Jahrestag der Zusage verlangt. Auch hier besteht Verhandlungsspielraum. Gegen diese Verzögerungskosten helfen aber vor allem präzise Planung, schnelles Bauen oder Vereinbarungen mit Handwerkern, dass ein Großteil der Rechnung erst mit Fertigstellung fällig wird.

 

* Altkunden bekommen bei Kreditverlängerung schlechtere Konditionen als Neukunden. Erkundigen Sie sich nach Konditionen bei Neuverträgen

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