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Warnung vor manipulierten Aktientipps im Internet

 

Viele Aktiengesellschaften, die an der Börse notiert sind, missbrauchen die vorgeschriebenen Pflichtmitteilungen (sog. Ad-hoc-Mitteilungen) immer mehr zu Werbezwecken. Damit droht dem Markt der Verlust der Übersichtlichkeit.

 

Die Unternehmen wurden nun gemahnt, nur solche Mitteilungen zu veröffentlichen, welche tatsächlich kursbeeinflussend sein können. Kleinanleger sollten sich der Gefahren des kürzlich eingeführten Abend- und Feiertagshandels an den Börsen bewusst sein. Zu diesen Börsenzeiten gibt es einen viel geringeren Umsatz als normalerweise, was wiederum zu stärkeren Kursschwankungen führt. Von den Banken wird auf dieses Risiko hingewiesen.

 

Bestellt man über das Internet bei Discount-Brokern, kann es passieren, dass die Warnhinweise übersehen werden. Für illegale Insidergeschäfte und Marktmanipulationen an der Börse fordert das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) zukünftig wirksamere Strafen. In England, Holland und Frankreich können derartige Aktionen bereits mit Bußgeldern geahndet werden.

 

Bei der Bekämpfung von Marktmanipulationen an der Börse ist es nach Wissen des Behördenchefs der BAWe nur in einem einzigen Fall zu einem Strafbefehl gekommen.

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