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Ehevertrag - wann Sie nicht unterschreiben sollten:

 

Kinder:

Wenn Sie Kinder möchten oder schon haben, weniger verdienen als der Ehepartner und beruflich nicht abgesichert sind.

 

Not:

Wenn das Vertragsformular den Passus enthält: “Unterhaltsverzicht auch für den Fall der Not”.

 

Verspätung:

Achtung, wenn der Ehevertrag erst während der Ehe geschlossen werden soll.

 

Schulden:

Wenn nicht verbindlich geregelt ist, wer für welche Schulden aufzukommen hat.

 

Alter:

Wenn Ihre Altersversorgung nicht gesichert ist.

 

Anwalt:

Wenn Sie sich vorher nicht von einer eigenen Anwältin oder einem eigenen Anwalt beraten lassen haben.

 

Prüfen Sie in jedem Fall vorher, was Ihnen ohne Ehevertrag zustehen würde!

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