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Wann Hausratversicherungen nicht zahlen

 

Grob fahrlässig:

Immer, wenn der Versicherungskunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, muss die Versicherung überhaupt nicht zahlen. Z.B., wenn ein Übermüdeter im Bett raucht, und dadurch ein Wohnungsbrand entsteht, oder wenn der Dieb durch eine unverschlossene Wohnungstür gekommen ist.

 

Unterversicherung:

Normalerweise ersetzt die Versicherung die Schäden zum Neuwert. Ärger gibt es immer dann, wenn der Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt. Dann zahlt die Versicherung nur anteilig. Ist die Versicherungssumme 50000 Mark, der Hausrat aber 75000 Mark wert, zahlt die Versicherung bei einem Schaden von 10000 Mark auch nur anteilig: 6666 Mark. Keinen Ärger gibt es bei Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme. Bei den Versicherungsbedingungen VHB 84 sind das 1000 Mark je Quadratmeter, bei VHB 92 sind es 1200 Mark.

 

Wertsachen:

Bargeld ist nur bis 2000 Mark, Wertpapiere sind bis 5000 Mark und Schmuck sowie Kunstgegenstände bis 40000 Mark versichert (VHB 92). Bei den VHB 84 sogar nur Bargeld bis 1.500 Mark.

 

Schnell handeln:

Bei großen Schäden die Versicherung sofort telefonisch benachrichtigen! Innerhalb  von 24 Stunden reicht man dann die Schadenanzeige schriftlich nach.

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